Altes und Neues

Bundesadler

1945 ist ein Neuanfang, doch das Alte war nicht verschwunden. So wird die Nationalhymne wieder hervorgekramt und an Weimar angeknüpft.

Einfache Sprache
Kinder ab 8 Jahren
Faksimile Grundgesetz
Faksimile des Grundgesetzes von 1949, wie es jedes Mitglied des Parlamentarischen Rates erhielt. [ © Exemplar von Theodor Heuss im Theodor-Heuss-Haus Stuttgart; Eigentum Familienarchiv Heuss / gemeinfrei ]

1945 war  ein Neuanfang. Doch das Alte war nicht verschwunden. Wie es mit der jungen Bundesrepublik weitergehen sollte, war damals noch nicht klar. Zu Beginn versuchte man, die Vergangenheit zu verdrängen. Der Staat war noch nicht unabhängig. Er war gerade erst aufgeteilt worden. Die Demokratie war noch nicht lange eingeführt.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von Bundeskanzler Konrad Adenauer verkündet. Seither ist der 23. Mai der Tag des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik. Alle weiteren Gesetze bauen darauf auf. Sie dürfen nicht im Gegensatz zum Grundgesetz stehen.
Im Grundgesetz steht auch, dass Männer und Frauen gleichberechtigt seien. Vier Frauen setzten sich besonders dafür ein, dass der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz landete. Sie hießen Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel. Es dauerte aber sehr lange, bis er umgesetzt wurde. Zuvor konnte der Mann für seine Ehefrau Entscheidungen treffen. Auch durften Frauen vor 1957 nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.

Ab ersten Januar 1951 wird die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur Nationalhymne. Die dritte Strophe war unter den Nazis damals verboten. Viele waren trotzdem gegen die Nationalhymne. Sie erinnerte viele an die Nazizeit.

Das Bundesverfassungsgericht war keine komplett neue Einrichtung. Doch seine Bedeutung ist gewachsen. Das Bundesverfassungsgericht ist das wichtigste Gericht Deutschlands. Es „bewacht“ quasi die Einhaltung der Verfassung.  Immer wieder gibt es Gesetze, bei denen jemand meint, ein neues Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz. In einem solchen Fall kann man Klage beim Verfassungsgericht einreichen. Das Gericht entscheidet dann, ob das Gesetz verfassungswidrig oder verfassungskonform ist. Verfassungswidrig bedeutet gegen die Verfassung. Verfassungskonform bedeutet in Übereinstimmung mit der Verfassung. Die Richter werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit endet nach zwölf Jahren.