Das Bundesverfassungsgericht

Das Verfassungsgericht war keine komplett neue Erfindung oder Einrichtung, die es erst nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben hätte. Es handelte sich auch um keine eigene Idee der alliierten Mächte. Schon lange gab es so etwas wie ein Verfassungsgericht und zwar seit dem Beginn der Neuzeit.

Weimarer Verfassung

Dennoch hatte die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 kein Verfassungsgericht vorgesehen und erst die Weimarer Verfassung führte 1919 mit dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich so etwas Ähnliches wie ein Verfassungsgericht ein.

Alle Gesetze müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste und wichtigste Gericht Deutschlands. Es "bewacht" quasi die Einhaltung der Verfassung, also des Grundgesetzes. In diesem Grundgesetz wurden die wichtigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zusammengefasst. So darf kein in Deutschland verfasstes Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen. Alle Gesetze, die erlassen werden, müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Das klingt logisch, doch wer entscheidet nun, ob ein neues Gesetz mit dem Grundgesetz übereinstimmt?

Nur wenige Klagen kommen ans Verfassungsgericht

Immer wieder gibt es Gesetze, bei denen jemand meint, das Gesetz verstoße eben gegen das Grundgesetz. In solch einem Fall kann Klage beim Verfassungsgericht eingereicht werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann, ob das Gesetz verfassungswidrig (also gegen die Verfassung) oder verfassungskonform (in Übereinstimmung mit der Verfassung) ist. Doch nur wenige Klagen kommen bis vor das Verfassungsgericht, gerade mal 2,5 Prozent landen tatsächlich dort. 

Wie ist das Verfassungsgericht aufgebaut?

Das Verfassungsgericht besteht aus zwei so genannten Senaten, wobei der erste Senat sich in erster Linie um die Frage der Grundrechte kümmert. Um weitere Fragen kümmert sich der zweite Senat. Es kann übrigens theoretisch jede Bürgerin und jeder Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn er oder sie sich z.B. in den Grundrechten eingeschränkt fühlt.

Die Richter

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden zum Teil vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit endet nach zwölf Jahren. Die Richter tragen übrigens eine rote Robe, damit man sie von anderen Richtern, die eine schwarze Robe tragen, unterscheiden kann.

Was hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden?

Vor längerer Zeit gab es einmal ein Urteil, das unter der Bezeichnung "Kruzifix-Urteil" bekannt wurde. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es verfassungswidrig sei, wenn in bayrischen Schulen ein Kreuz aufgehängt werden muss. So stand es nämlich im Schulgesetz Bayerns. Dieses Gesetz verstieß laut Verfassungsgericht gegen die Trennung von Kirche und Staat, so wie sie das Grundgesetz vorschreibt.


Blick zurück

Bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts, also zu Beginn der Neuzeit, gab es Gerichte, die Modell für das spätere Verfassungsgericht standen. Doch im späteren Deutschen Reich, das ja 1871 gegründet wurde, sowie in der Weimarer Republik (ab 1918-1933) gab es ein Verfassungsgericht. Allerdings war dessen Gerichtsbarkeit lange nicht so umfassend und wegweisend wie die des Bundesverfassungsgerichtes, das nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus in Deutschland eingerichtet wurde.