Ausblick: Die Einheit

Der Weg zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990

Der 3. Oktober ist in Deutschland ein Feiertag: der Tag der Deutschen Einheit.

Was aber passierte eigentlich nach dem 9. November 1989, nachdem die Grenzen plötzlich offen waren? Das allein hieß ja noch nicht, dass Deutschland wiedervereinigt werden würde. Und unter welchen Bedingungen sollte eine solche Einheit überhaupt zustande kommen?
 

In der DDR

Nach der Grenzöffnung am 9. November 1989 zerfiel das politische System der DDR weiter. Am 3. Dezember traten das Politbüro und das gesamte Zentralkomitee der SED zurück.

Am 18. März 1990 fand die letzte Wahl zur Volkskammer statt - die erste nach demokratischen Grundsätzen, und zwar nach Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel. Im Juli 1990 begann die "Treuhandanstalt" ihre Arbeit, nämlich die Volkseigenen Betriebe (VEB) zu privatisieren.
 

In der Bundesrepublik

Am 28. November 1989 legte Helmut Kohl ein Zehn-Punkte-Programm zum Umgang mit der DDR vor. Dazu gehörten auch Wirtschaftshilfe und eine enge Zusammenarbeit.

Punkt 10 betonte als politisches Ziel die Wiedervereinigung. Kohl trieb die Wiedervereinigung in allen Bereichen offensiv voran.
 

Erste Gespräche über die deutsche Einheit

Anfang 1990 gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über die deutsche Einheit. Im Februar folgten Gespräche zwischen Helmut Kohl und Michail Gorbatschow, in denen der sowjetische Staatschef zusicherte, dass er einer Wiedervereinigung nicht im Weg stehe.
 

Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Am 18. Mai 1990 wurde der Vertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion unterzeichnet, der am 1. Juli in Kraft trat. Auch in der DDR war nun also die D-Mark die Währung, mit der bezahlt wurde. Zum Kurs 1:1 durfte die DDR-Mark in D-Mark umgetauscht werden.

Die Wirtschaftsunion bedeutete den Umbau der DDR-Planwirtschaft zum System der Sozialen Markwirtschaft der Bundesrepublik. Das führte zunächst zum Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft.

Schließlich wurden mit der Sozialunion auch die sozialen Gegebenheiten der DDR denen der Bundesrepublik angepasst. Dazu gehörte zum Beispiel ein neues Arbeitsrecht, das auch das Streikrecht beinhaltete.
 

Einigungsvertrag

Am 31. August unterschrieben die beiden deutschen Regierungschefs den Einigungsvertrag. Schon zuvor war der 3. Oktober als Datum der Wiedervereinigung beschlossen worden.

Am 20. September stimmten die Volkskammer der DDR und der Bundestag dem Einigungsvertrag zu.
 

Zwei-plus-Vier-Vertrag

Eine Voraussetzung für die deutsche Wiedervereinigung war die Zustimmung der vier Siegermächte aus dem Zweiten Weltkrieg (Frankreich, Großbritannien, USA, Sowjetunion).

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag stimmten sie im September 1990 der Entstehung eines vereinten Deutschlands zu. Sie lösten alle ihre noch bestehenden Einrichtungen auf und entließen Deutschland als Ganzes in die volle Souveränität.
 

Deutsche Einheit

Am 3. Oktober 1990 wurden die beiden deutschen Staaten wiedervereinigt. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden zu neuen Bundesländern.