Neue Gesetze in den 80ern: Bleifreies Benzin, Tempo 30, Ladenschluss

Kürzungen der sozialen Leistungen

Auch in den 1980er Jahren gab es natürlich neue Gesetze.
 

Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik

Die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl setzte eine Reihe von Maßnahmen durch, die sozial schwächere Familien benachteiligten. So wurden 1982 das Kindergeld, 1984 das Mutterschaftsgeld und das Wohngeld gekürzt.

Das Schüler-Bafög, das Kindern aus einkommensschwachen Familien den Weg zum Abitur ebnen sollte, wurde 1983 abgeschafft. Das Bafög für Studenten wurde nun nur noch als Darlehen ausbezahlt und musste nach dem Studium zurückgezahlt werden.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurden 1982 erhöht von 4 auf 4,6 Prozent. Die Mehrwertsteuer wurde 1983 von 13 auf 14 Prozent erhöht. Die Rentenbeiträge wurden 1985 auf 19,2 Prozent angehoben. Unternehmen wurden steuerlich begünstigt.

Alle diese Maßnahmen sollten die Ausgaben senken und die Wirtschaft ankurbeln. Tatsächlich sank die Inflationsrate und die Wirtschaft wuchs.

Die Arbeitslosenquote jedoch sank nicht, sondern stieg sogar noch erheblich an. 1982 betrug sie 7,2 Prozent, 1983 und 1984 8,8 Prozent und 1989 sogar 8,9 Prozent.
 

Was war noch in den 80er Jahren?

Zivildienst

1982 wurde die mündliche Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer abgeschafft und der Zivildienst von 16 auf 20 Monate verlängert.

Zigaretten gefährden die Gesundheit

Seit dem 26. Oktober 1982 mussten Zigarettenpackungen mit einem Hinweis auf die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens versehen werden.

Bleifreies Benzin

In München wurde am 7. November 1983 die erste öffentliche Zapfsäule für bleifreies Benzin in Betrieb genommen.

Tempo 30

Als erste Gemeinde in der Bundesrepublik führte Buxtehude am 14. November 1983 in seiner Innenstadt versuchsweise "Tempo 30" ein.

Erziehungsgeld

Ab dem 1. Januar 1986 wurde ein monatliches Erziehungsgeld gezahlt. Mütter oder Väter erhielten nun einkommensunabhängig monatlich 600 D-Mark, und zwar zehn Monate lang (ab 1988 für 12 Monate).

Kein Blei mehr

Der Bundestag beschloss am 3. Dezember 1987, dass ab dem 1. Februar 1988 an Tankstellen kein verbleites Normalbenzin mehr angeboten werden darf.

Ladenschluss

Ab 1. Oktober 1989 konnten Geschäfte, Banken und andere öffentliche Dienstleistungsbetriebe donnerstags bis 20.30 Uhr geöffnet bleiben. Zum Ausgleich werden am langen Samstag im Sommer die Öffnungszeiten von 18 auf 16 Uhr verkürzt.