Wahlen in der DDR

Wahlen in der DDR einfach erklärt

Wie sah das Wahlsystem der DDR aus? Alle vier Jahre (ab 1972 alle fünf Jahre) fanden die Wahlen zur Volkskammer statt, also dem Parlament der DDR. Gewählt wurde nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das Verhältnis schon im Vorfeld fest stand. Abgestimmt werden konnte außerdem nur über eine Einheitsliste. Was aber heißt das?
 

Fraktionen

Neun Fraktionen waren in der Volkskammer vertreten (bis 1963 zehn bzw. elf, ab 1986 wieder zehn). Das waren fünf Parteien und vier Massenorganisationen. Diese, wie z. B. der Gewerkschaftsbund oder die Freie Deutsche Jugend, besaßen also neben den Parteien auch politisches Gewicht.
 

Sitzverteilung

Wie viele Sitze jede Fraktion erhielt, stand schon vorab fest. 1981 z. B. waren das 127 Sitze für die SED, 52 Sitze für die CDU, ebenso viele (52) für die anderen Parteien (LDPD, DBD und NDPD). Der FDGB erhielt 68 Sitze, die FDJ 40, der Frauenbund 35 und der Kulturbund 22.
 

Einheitsliste

Die Fraktionen bildeten einen Block mit der SED, deren Führungsanspruch ab 1968 auch in der Verfassung verankert war. Alle waren zusammengeschlossen zur Nationalen Front. Bei den Wahlen standen alle auf einer Einheitsliste. Man konnte nur mit "Ja" oder "Nein" stimmen. Einzelne Kandidaten konnte man streichen.
 

Wahlgrundsätze: allgemein und gleich

Die Wahlen waren allgemein. Das heißt, dass jeder Wahlberechtigte (alle über 18 Jahren) wählen durfte, niemand war von der Wahl ausgeschlossen, alle DDR-Bürger durften wählen.

Die Wahlen waren auch gleich: Die Stimme jeden Wählers zählte gleich viel (und nicht die eines Reichen mehr als die eines Armen).
 

Wahlgrundsätze: nicht frei und nicht geheim

Laut der Verfassung der DDR waren die Wahlen auch frei und geheim. Diesen Anspruch konnten sie in Wirklichkeit aber nicht erfüllen. Die Wahlen waren nicht frei, denn sowohl die Wähler als auch die zu Wählenden konnten nicht frei entscheiden (wen sie wählen wollten und auch wer sich zur Wahl stellen durfte).

Die Wahlen waren auch nicht geheim, denn die Benutzung einer Wahlkabine galt schon als auffällig, wurde möglicherweise notiert und konnte negative Folgen haben. Da man bei einer Zustimmung zur Liste nichts ankreuzen musste, galt es als konform, den Wahlzettel einfach nur zu falten und in die Wahlurne zu werfen.
 

Wahlfälschung

Da Abweichungen im Wahlverhalten genauso wie die Nicht-Teilnahme an einer Wahl auffielen und negative Folgen haben konnten, war die Zustimmung bei den Wahlen stets hoch.

Einen freien Willen des Volkes spiegelte das Ergebnis jedoch nicht wieder. Außerdem gab es massive Wahlfälschungen, die selbst das zustimmende Ergebnis noch schönten und stets auf fast 100 Prozent erhöhten.
 

Undemokratisch

In der DDR war kein Wechsel in der Regierung vorgesehen: Es regierte immer die SED. Somit gab es auch keine Opposition. Abstimmungen verliefen in der Regel einstimmig.

Es gab auch keinen Wettbewerb der Parteien und neue Parteien konnten nicht gegründet werden. All das sind Widersprüche zu einer Demokratie - obwohl die DDR diesen Anspruch sogar in ihrem Namen trug.