Staatsrat

Wer sind der Staatsrat und die Staatsratsvorsitzenden der DDR?

Die Volkskammer wählte auch den Staatsrat. So wurde das Staatsoberhaupt der DDR genannt, nachdem 1960 das Amt des Präsidenten abgeschafft wurde.

Das Staatsoberhaupt ist formell das höchste Amt in einem Staat, der Amtsinhaber repräsentiert den Staat nach innen und außen (in der Bundesrepublik ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt).
 

Ein kollektives Staatsoberhaupt

Der Staatsrat der DDR setzte sich aus mehreren Personen zusammen. Man nennt das auch ein kollektives Staatsoberhaupt. 22 bis 27 Personen gehörten dem Staatsrat der DDR an.

Als Repräsentant des Staates fungierte meist aber doch nur der Staatsratsvorsitzende. So war es z. B. schwierig, bei einem Staatsbesuch mit mehr als 20 Personen zu erscheinen.
 

Die Mitglieder

Neben dem Staatsratsvorsitzenden gehörten dem Staatsrat seine vier bis neun Stellvertreter, 16 weitere Mitglieder und ein Sekretär an. Die Stellvertreter waren immer alle Parteivorsitzenden der Blockparteien.
 

Der Staatsratsvorsitzende

Der Vorsitzende des Staatsrats war von 1960 bis 1973 Walter Ulbricht. Ihm folgte für drei Jahre Willi Stoph ins Amt.

1976 übernahm es Erich Honecker, nachdem er als Erster Sekretär des ZK der SED schon Parteivorsitzender geworden war. Die beiden höchsten Ämter im Staat hatte damit eine einzige Person inne.
 

Aufgaben des Staatsrats

Der Staatsrat konnte bis 1974 Erlasse mit Gesetzeskraft beschließen und Vorlagen an die Volkskammer behandeln. Mit der Entmachtung Ulbrichts verlor der Staatsrat stark an Einfluss.

1974 wurde dann die Verfassung geändert. Von da ab war der Staatsrat vor allem für die Repräsentation des Staates zuständig. Außerdem wurden Eingaben von Bürgern im Staatsrat bearbeitet. Das sind Ersuche oder Bitten von Bürgern.


Blick voraus

Nach dem Rücktritt Erich Honeckers von allen Ämtern übernahm zunächst Erich Krenz das Amt des Staatsratsvorsitzenden, kurz danach Manfred Gerlach, der nicht der SED angehörte.

Das Ende der Führungsrolle der SED sollte so auch nach außen verdeutlicht werden. Am 5. April 1990 wurde der Staatsrat durch eine Verfassungsänderung ganz abgeschafft.