Gesetz gegen die Neubildung von Parteien

22.06.1933

Juni 1933 und Juli 1933: Verbotene Parteien in Deutschland

Die Mitglieder der alten Parteien strömten übrigens nach den Wahlen im März 1933 in die NSDAP. Diese musste sogar eine Aufnahmesperre am 1. Mai 1933 erlassen. Ob das nun vorauseilender Gehorsam war oder die Angst, die Menschen dazu bewog, wissen wir nicht.

Schon im Juni und Juli 1933 wurden die bürgerlichen Parteien aufgelöst und die linken Parteien verboten. Begonnen hatte man mit der KPD, der Kommunistischen Partei Deutschlands, dann folgte ein Verbot der SPD. Im Mai wurde das Parteivermögen der SPD beschlagnahmt.

Verbot der SPD

Viele SPD-Politiker retteten sich ins Exil, ein Teil versuchte, sich mit Hitler abzufinden. Doch für die Nationalsozialisten war die SPD ein Volksfeind und musste ausgeschaltet werden. Am 22. Juni 1933 erließ man ein Gesetz, das für die SPD das Ende bedeutete. Alle SPD-Politiker, die ein Amt innehatten, wurden von den Volksvertretungen ausgeschlossen und in so genannte "Schutzhaft" genommen. Damit wollten die Nationalsozialisten ihnen Angst einjagen. Und hatten damit Erfolg. 

Alle Parteien lösten sich auf - zurück blieb nur die NSDAP

Versammlungen wurden verboten. Auch die anderen Parteien lösten sich kurz darauf selbst auf. Ab dem 5. Juli 1933 gab es als Partei nur noch die NSDAP. Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien wurde die Ausschaltung der Restparteien abgeschlossen. 

Die NSDAP als einzige legale Partei 

Mit diesem Gesetz wurde die Neubildung von Parteien verboten und die NSDAP wurde zur einzigen legalen Partei. Deutschland war binnen kurzer Zeit zum Einparteienstaat geworden. Wer die Gründung einer anderen Partei außer der NSDAP vorantrieb hatte mit Strafen wie Zuchthaus und Gefängnis zu rechnen. Diese Drohung schüchterte viele Menschen ein. 

Am 1. Dezember 1933 folgte das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat". Damit wurde die NSDAP zur alleinigen Partei im Deutschen Reich und hatte damit eine Monopolstellung inne.