Souveränität der DDR
20.09.1955
Die DDR als souveräner Staat
Schon im März 1954 hatte die Sowjetunion einseitig die Souveränität der DDR erklärt. Die vollständige Abhängigkeit von der Sowjetunion war damit formal beendet.
Diese Souveränitäts-Erklärung wurde von der Bundesrepublik noch im April für ungültig erklärt. Sie hielt an ihrem Alleinvertretungsanspruch fest.
Volle Souveränität der DDR
Nach Verhandlungen in Moskau schloss die Sowjetunion am 20. September 1955 einen Staatsvertrag mit der DDR. Dieser Vertrag bestätigte die "volle Souveränität" der DDR. Die Besatzung war also offiziell beendet. Damit wurde auch das Amt des Hohen Kommissars aufgehoben.