2. Passierscheinabkommen

24.09.1964

1964/65: Vier Mal von West-Berlin nach Ost-Berlin

Nach dem ersten Passierscheinabkommen, mit dem West-Berliner erstmals zum Jahreswechsel 1963/64 Verwandte in Ost-Berlin besuchen durften, wurde nun ein zweites Abkommen geschlossen.

Der DDR-Staatssekretär Erich Wendt und der West-Berliner Senator Horst Korber einigten sich auf vier Zeiträume, in denen der Verwandtenbesuch möglich sein sollte: vom 30. Oktober bis 12. November 1964, über den Jahreswechsel 1964/65 (19. Dezember 1964 bis 3. Januar 1965) und über Ostern sowie Pfingsten 1965.

Ab 1. Oktober 1964 wurden außerdem Anträge für dringende Familienangelegenheiten bevorzugt bearbeitet. Diese galten zum Beispiel bei Todesfällen, Geburten oder Hochzeiten.

Zum 1. Dezember 1964 wurde zudem ein Mindestumtausch eingeführt. Der betrug für West-Berliner 3 Mark und für alle anderen Westdeutschen 5 Mark. Rentner und Kinder waren davon ausgenommen.