Neues Strafgesetzbuch in der DDR

12.01.1968

Strafgesetzbuch 1968

Am 12. Januar 1968 beschloss die Volkskammer der DDR ein neues Strafgesetzbuch. Es trat zum 1. Juli 1968 in Kraft.
 

Modernere Gesetze

So wie auch in der Bundesrepublik ein Jahr später (Neue Gesetze 1969) legte man nun mehr Wert auf die Vorbeugung von Straftaten statt auf deren Vergeltung.

Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, erhielt nun nach Verbüßung seiner Haft Angebote zur Wiedereingliederung (Resozialisierung). Kurze Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Straffrei blieben nun Verleumdung und Beleidigung, Kuppelei, Homosexualität unter Erwachsenen sowie Ehebruch - all dies war nach dem alten Strafgesetzbuch von 1871 noch strafbar.
 

Verschärfung des politischen Strafrechts

Politisch motivierte Taten aber wurden mit dem neuen Strafgesetzbuch wesentlich härter bestraft. Sehr viele mögliche Straftaten wurden aufgelistet.

Strafbar war jedes Verbrechen gegen die "Souveränität der DDR", gegen den Frieden und die Menschlichkeit.

Das Verlassen der Republik war genauso strafbar wie "staatsfeindliche Hetze" (§ 106). Unter solche offenen Formulierungen konnte nun aber jede Kritik am Staat fallen. Themen, die dem Staat und der SED nicht passten, konnten also mit Hilfe des Strafrechts unterdrückt werden.

Das Strafmaß hing auch davon ab, welche Einstellung ein "Täter" zum sozialistischen Staat zeigte.
 

Bedeutung

Die Verschärfung des politischen Strafrechts war auch eine Reaktion auf die Entspannungspolitik Willy Brandts und auf die Befürchtung einer "Aufweichung" des Sozialismus. Dem wollte man mit Härte begegnen.

Zudem sicherte das Strafgesetzbuch nun ausdrücklich die Herrschaft der SED und diente der Verfolgung von politisch Andersdenkenden.

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