Strafrecht der DDR wird verschärft

28.06.1979

Verschärfungen des politischen Strafrechts

Am 28. Juni 1979 beschloss die Volkskammer das 3. Strafrechtsänderungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1968. Es enthielt noch einmal erhebliche Verschärfungen des politischen Strafrechts.
 

Immer mehr Häftlinge

Seit dem Machtantritt Erich Honeckers war die Zahl der Verhaftungen und Verurteilungen sprunghaft angestiegen. Obwohl bei der Amnestie 1972 32.000 Gefangene entlassen worden waren, betrug die Anzahl der Häftlinge ein Jahr später schon wieder mehr als vor der Amnestie. Zwei Strafrechtsänderungsgesetze 1974 und 1977 hatten für strengere Verfolgung von Straftaten und ihrer Ahndung gesorgt.
 

Politisches Strafrecht - noch schärfer

1977 wurde nun das politische Strafrecht verschärft. Die Strafobergrenzen wurden drastisch erhöht. Die Formulierungen der Straftaten waren zudem so allgemein gefasst, dass es dem DDR-Regime erlaubte, gegen jeden kritischen Bürger vorzugehen. Viele Paragraphen enthielten den weit auslegbaren Zusatz "in sonstiger Weise".

Unter dem Vorwurf der "staatsfeindlichen Hetze" (Paragraph 106) wurden viele Oppositionelle verhaftet. Auch ungenehmigte Buchveröffentlichungen im Westen galten nun als "staatsfeindliche Hetze" und waren damit unter Strafe gestellt.

Der Paragraph 220 bestrafte die "öffentliche Herabwürdigung" staatlicher Organe und damit auch das Tragen von Symbolen, die die öffentliche Ordnung und das sozialistische Zusammenleben beeinträchtigen könnten, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.