Frauen und die Politik

Frauen und die Politik in der Weimarer Republik

Gab es in der Weimarer Republik politisch aktive Frauen? Der Anteil an politisch engagierten Frauen war zur Zeit der Weimarer Republik gering - aber es gab sie. Knapp 10 Prozent der Abgeordneten der Nationalversammlung waren Frauen. Allerdings nahm dieser Anteil danach wieder ab, erst 1983 konnte er im deutschen Bundestag wieder erreicht werden!
 

Frauenbewegt ja, aber mit unterschiedlichen Zielen

Bekannt sind Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, die aus der sozialistischen Frauenbewegung kamen. Aber es gab auch eine bürgerliche Frauenbewegung und ebenso solche von Frauen, die an der traditionellen Rolle festhalten wollten.

Eine einheitliche Frauenbewegung gab es also nicht. Frauen, die politisch engagiert waren, kümmerten sich meist um Belange der Sozialpolitik. Von Marie Juchacz (SPD) wurde zum Beispiel 1919 die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gegründet. Dieser Wohlfahrtsverband bot Mittagstische und Beratungsstellen an.
 

Wahlrecht

Das Wahlrecht für Frauen war 1919 ein fundamentaler Schritt in Richtung der Gleichberechtigung. Die Wahlbeteiligung der Frauen war von Anfang an genauso hoch wie die der Männer. Die Frauen nutzten ihr neues Recht also auch! Das Wahlrecht galt aktiv (Frauen durften wählen) und passiv (Frauen durften sich wählen lassen).
 

Weitere Frauenrechte

Schon in der Kaiserzeit hatten Frauen das Recht erhalten, zu studieren – wenn auch weit später als in anderen europäischen Ländern. 1920 nun wurde ihnen das Recht zuerkannt, auch habilitieren zu dürfen. Das heißt, dass sie nun auch an Universitäten unterrichten durften.

1922 wurden Frauen als Richterinnen und Rechtsanwältinnen zugelassen. Auch das Jugendwohlfahrtsgesetz, das sich um das Wohlergehen der Jugend kümmerte, wurde durch die Initiative von den Frauen im Parlament verabschiedet. Seit 1919 war es Lehrerinnen erlaubt zu heiraten – vorher war das verboten!
 

Frau und Beruf

Trotz vieler Fortschritte gab es nach wie vor Benachteiligungen der Frauen. So mussten Beamtinnen, die heirateten, ihren Beruf aufgeben. Das galt für Lehrerinnen, die erst 1919 das Recht erhalten hatten, heiraten zu dürfen.

Ab 1923 mussten auch sie ihren Beruf wieder aufgeben, sobald sie heirateten. Unverheiratete Lehrerinnen mussten außerdem eine "Ledigensteuer" zahlen und verdienten weit weniger als ihre männlichen Kollegen.

Frauen durften überhaupt nur mit der Erlaubnis ihres Ehemannes einen Beruf ausüben. Dieses Gesetz sollte bis 1958 gelten! Und bis 1977 war die Ehefrau verpflichtet, den Haushalt zu führen…