Getrennt zur Schule

Geschlechtertrennung in der Schule statt Koedukation

Heute ist es üblich, dass Jungen und Mädchen gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Man nennt das auch Koedukation. Zur Zeit der Weimarer Republik wurden Jungen und Mädchen spätestens in der Oberschule getrennt.
 

Volksschule

In der Volksschule wurden alle Kinder auf dem Land zusammen unterrichtet. Oft gab es nur eine einzige Klasse, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet wurden: Vom Erstklässler bis zum Abschlussjahrgang. Das lag aber auch daran, dass es einfach billiger war, nur eine Klasse zu unterrichten. Man benötigte ja nur einen Klassenraum und nur einen Lehrer.

Allerdings wurden die Jungen auch im Werken und Turnen unterrichtet, die Mädchen erhielten dafür Handarbeitsunterricht ohne die Jungen. In den Städten wurde hingegen auch in den Volksschulen meist getrennt unterrichtet.
 

Höhere Schule: Getrennter Unterricht von Jungen und Mädchen

Auf den Oberschulen waren Jungen und Mädchen üblicherweise in getrennten Schulen. Es fand also getrennter Unterricht statt.

Erste Mädchengymnasien gab es seit etwa 1890, aber nur in den großen Städten. Anders als vorher die "Höhere Töchterschule", die Mädchen ohne das Abitur verließen, sollte das Mädchengymnasium nun durchaus der Vorbereitung eines Studiums dienen.

Erst seit 1908 waren Mädchen aber überhaupt erst zum Abitur und zum Studium zugelassen. Mädchenschulen wurden manchmal auch Lyzeen genannt (Einzahl: Lyzeum).
 

Nur langsame Fortschritte für Mädchen

Gab es keine Mädchenschule in der Nähe, konnten Mädchen manchmal auch auf einer Jungenschule mit unterrichtet werden. Das wurde 1924 auch gesetzlich festgeschrieben, galt aber eben nur für diesen Fall.

Insgesamt war der Anteil an Gymnasiastinnen eh gering, denn viele Eltern waren gar nicht bereit, ihre Tochter auf ein Gymnasium zu schicken – sie sollte ja sowieso einmal heiraten. Viele glaubten auch, dass Mädchen sowieso nicht das gleiche leisten könnten wie Jungen und dass die Mädchen die Jungen zudem ablenken würden.

So gab es in der Weimarer Republik nur langsame Fortschritte – und selbst die wurden im Nationalsozialismus gleich wieder zunichte gemacht.
 

Lehrerin mit Heiratsverbot

Für zukünftige Lehrerinnen gab es das "Lehrerinnenseminar" – entsprechend zum Lehrerseminar für männliche Lehrer. Die zukünftigen Lehrer studierten also nicht, sondern wurden in Kursen auf ihren Beruf vorbereitet.

Für Mädchen war dies oft die einzige Möglichkeit, finanziell unabhängig zu sein. Allerdings war es Lehrerinnen verboten zu heiraten. Sobald sie das taten, mussten sie aus dem Schuldienst ausscheiden. Taten sie das nicht freiwillig, wurde ihnen gekündigt.

Dieses Heiratsverbot für Lehrerinnen wurde zwar 1919 in der Weimarer Verfassung abgeschafft, aber schon 1923 wieder eingeführt: Wegen hoher Arbeitslosigkeit sollten die Frauen den Männern keinen Arbeitsplatz "wegnehmen". Diese Regelung gab es in der Bundesrepublik immerhin noch bis 1957! Die Lehrerinnen nannte man deshalb auch immer Fräulein, der Bezeichnung für unverheiratete Frauen.