Hitlers Putschversuch in München - Hitlerputsch

8. - 9. 11. 1923

Hitler-Ludendorff-Putsch

Rechte Kreise hatten seit dem Niederschlagen der Münchner Räterepublik 1919 leichtes Spiel in München und ganz Bayern. Die Angst vor einem erneuten Aufstand von links trieb viele Menschen dazu, politisch nach rechts zu rücken. Der bayerische Ministerpräsident von Kahr sah Bayern als "Ordnungszelle" innerhalb der Weimarer Republik. Die rechtsgerichteten Regierungen hielten einen republikfeindlichen Kurs aufrecht. Antisemitische und aggressiv nationalistische Töne waren an der Tagesordnung. Zu den Rechtsradikalen gehörte auch die Deutsche Arbeiterpartei (DAP), die sich 1920 in NSDAP umbenannte und zu deren Vorsitzendem Adolf Hitler 1921 gewählt worden war.

Den Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrgebiet durch die Regierung von Gustav Stresemann hatten rechte Kreise schon Ende September zum Anlass genommen, den Ausnahmezustand in Bayern auszurufen. Gustav Kahr wurde von der bayerischen Staatsregierung zum Generalstaatskommissar ernannt und erhielt diktatorische Vollmachten. Möglich war dies nur durch den Notverordnungsartikel (Art. 48) der Weimarer Verfassung.

Die Reichsregierung verhängte dagegen nun den Ausnahmezustand über das gesamte Deutsche Reich. Der Generalleutnant Otto von Lossow erhielt als bayerischer Landeskommandeur der Reichswehr den Befehl, die NSDAP-Zeitung "Völkischer Beobachter" zu verbieten (nachdem darin ein Artikel über Friedrich Ebert und Hans von Seeckt, den Chef der Heeresleitung, erschienen war) – und weigerte sich. Daraufhin wurde er von Reichspräsident Ebert entlassen. Gegen das Gesetz handelnd setzte die bayerische Regierung Lossow wieder ein und unterstellte sich somit die Reichswehrtruppen.

Drei Männer wollten den Umsturz: Gustav von Kahr (eingesetzt als Generalstaatskommissar und mit diktatorischen Vollmachten ausgestattet), Otto von Lossow (als oberster militärischer Kommandant) sowie Hans von Seißer (Kommandeur der bayerischen Polizei).
 

Hitler-Putsch

Am 8. und 9. November 1923 kam es schließlich zu dem Versuch mehrere Putschisten, die Macht an sich zu reißen. Hitler und Ludendorff waren daran beteiligt, darum wird der Putsch auch Hitler-Putsch oder Hitler-Ludendorff-Putsch genannt.

Am 8. November hatte Gustav von Kahr in den Bürgerbräukeller in München eingeladen. Er wollte über die Ziele seiner Politik sprechen. Etwa eine halbe Stunde nach Beginn der Rede stürmte Hitler mit einigen anderen Nationalsozialisten den Saal und schoss mit einer Pistole in die Decke. Er verkündete, dass der Saal von der Sturmabteilung (SA) umstellt sei und dass die "nationale Revolution" ausgebrochen sei. Er bat die drei Männer (von Kahr, von Lossow, von Seißer) sowie Erich Ludendorff in einen Nebenraum und sie sagten ihm ihre Unterstützung zu.

Um die gesamte Macht im Deutschen Reich zu übernehmen, sollte es einen Marsch nach Berlin geben. Vorbild dafür war der "Marsch auf Rom", mit dem die Faschisten unter Mussolini die Macht in Italien übernommen hatten. Noch in der Nacht gab von Kahr jedoch über das Radio bekannt, dass die Zustimmung zum Putsch erpresst worden war und dass er den Aufstand nicht weiter unterstütze.

In Berlin fand man sich zur Krisensitzung zusammen. General Hans von Seeckt, der oberste Chef der Heeresleitung, erklärte sich schließlich bereit, Stresemann und seine Regierung zu unterstützen und bei einem möglichen Marsch auf Berlin den Putschisten entgegenzutreten. Bis Ende Februar 1924 behielt von Seeckt die oberste militärische Macht, um das Reich gegen innere Unruhen zu sichern.

9. November 1923

Trotz des Rückzuges von Gustav von Kahr kam es am nächsten Tag, dem 9. November 1923, zu dem beabsichtigten "Marsch". Unter Führung von Hitler und Ludendorff liefen die Anhänger des Putsches beim Bürgerbräukeller um 12 Uhr mittags los. An der Feldherrnhalle kam es gegen 12:45 Uhr zu einem Schusswechsel mit der bayerischen Polizei. Hitler wurde niedergerissen, jedoch nicht verletzt. 16 der Putschisten, vier Polizisten und ein Passant starben.
 

Folgen des Hitlerputsches

Die NSDAP wurde zunächst im ganzen Land verboten. Auch die KPD wurde verboten, um sowohl von rechts als auch von links weitere Aufstände zu verhindern. Das Verbot der Parteien wurde jedoch nach wenigen Wochen wieder aufgehoben.

Hitler war nach dem Schusswechsel geflohen, wurde jedoch nach wenigen Tagen aufgespürt und verhaftet. Im Frühjahr 1924 stand er vor Gericht. Er wurde zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, aber nach nur neun Monaten vorzeitig entlassen. Das milde Urteil konnte Hitlers Machtstreben kein Ende bereiten – zumal es möglich gewesen wäre, ihn als Ausländer auszuweisen, denn er war ja Österreicher. Dies aber geschah nicht. Die Rechtsprechung selbst war wie der gesamte Staatsapparat von demokratiefeindlichen Kräften durchzogen. Sogar der Ankläger bescheinigte Hitler noch "edle Absichten".

Ludendorff stand auch vor Gericht, wurde jedoch wegen seiner Verdienste im Ersten Weltkrieg freigesprochen.

In Hitlers Diktatur wurde der Putsch später zur Heldentat stilisiert.
 

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