1933
Gesetz gegen die Neubildung von Parteien
- Auf dem Foto siehst du das Abzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).
Schon im Juni und Juli 1933 wurden die bürgerlichen Parteien aufgelöst und die linken Parteien verboten. Begonnen hatte man mit der KPD, der Kommunistischen Partei Deutschlands, dann folgte ein Verbot der SPD. Im Mai wurde das Parteivermögen der SPD beschlagnahmt.
Viele SPD-Politiker retteten sich ins Exil, ein Teil versuchte, sich mit Hitler abzufinden. Doch für die Nationalsozialisten war die SPD ein Volksfeind und musste ausgeschaltet werden. Am 22. Juni 1933 erließ man ein Gesetz, das für die SPD das Ende bedeutete. Alle SPD-Politiker, die ein Amt innehatten, wurden von den Volksvertretungen ausgeschlossen und in so genannte "Schutzhaft" genommen. Damit wollten die Nationalsozialisten ihnen Angst einjagen. Und hatten damit Erfolg.
Alle Parteien lösten sich auf - zurück blieb nur die NSDAP
Versammlungen wurden verboten. Auch die anderen Parteien lösten sich kurz darauf selbst auf. Ab dem 5. Juli 1933 gab es als Partei nur noch die NSDAP. Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien wurde die Ausschaltung der Restparteien abgeschlossen.
Die NSDAP als einzige legale Partei
Mit diesem Gesetz wurde die Neubildung von Parteien verboten und die NSDAP wurde zur einzigen legalen Partei. Deutschland war binnen kurzer Zeit zum Einparteienstaat geworden.
Am 1. Dezember 1933 folgte das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat". Damit wurde die NSDAP zur alleinigen Partei im Deutschen Reich und hatte damit eine Monopolstellung inne.