1948
Parlamentarischer Rat
- Briefmarke der Deutschen Post aus dem Jahr 1998, dem Jahr, in dem 50 Jahre Parlamentarischer Rat gefeiert wurden.
Die mittlerweile elf gewählten Länderparlamente entsandten am 1. September 65 Abgeordnete der Länder, die bei einer Tagung in Bonn über ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beraten sollten. Dieses Grundgesetz sollte die Grundlage für die Ordnung und Verwaltung in Deutschland werden.
Grundlage war ein Entwurf, den ein Ausschuss in der Zeit vom 10. bis 23. August 1948 in Herrenchiemsee erarbeitet hatte.
Warum gab es keine Verfassung?
Der Parlamentarische Rat sollte eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeiten. Allerdings bestand die Sorge, dass eine endgültige Verfassung die Spaltung der beiden deutschen Staaten noch vertiefen würde. So wollte man sich die Möglichkeit offen halten, doch irgendwann zu einer Verfassung für beide deutsche Staaten gemeinsam zu kommen. Deshalb entwarf man nun nur ein Grundgesetz und keine Verfassung.
Ziel war es, nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Diktatur, so gering wie möglich zu halten. Man wollte die Fehler vermeiden, die man in der Weimarer Republik begangen und deren Folgen Deutschland zu tragen hatte.