Erste Bundestagswahlen

14.08.1949

Erste Bundtagswahl 1949

Am 14. August 1949 fanden in Deutschland die ersten freien Wahlen seit 1932 statt.

In der Zeit des Nationalsozialismus gab es keine freien und demokratischen Wahlen in Deutschland. Die Voraussetzung für Wahlen sind Parteien, die gewählt werden können. Während der NS-Zeit gab es keine Parteien außer der NSDAP. Denn alle Parteien waren gleichgeschaltet. So mussten Parteien erst wieder neu gegründet werden. Schon 1946 hatten Landtagswahlen und Kommunalwahlen stattgefunden. Aber nun konnten alle Deutschen zum ersten Mal seit der Reichstagswahl im November 1932 wieder ihre Stimmen abgeben. Es waren die ersten Bundestagswahlen.

So waren nach Kriegsende in Deutschland Parteien entstanden, deren Vertreter sich nun erstmals seit langer Zeit wieder zur Wahl stellten. Zu diesen Parteien zählten alte Bekannte wie die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), aber auch neue wie die CDU  (Christlich Demokratische Union) oder die Christlich Soziale Union (CSU) in Bayern. Die CSU gab und gibt es bis heute übrigens nur in Bayern;

CDU/CSU gewannen die erste Bundestagswahl knapp

Endlich durften die Menschen wieder wählen. Bei dieser Wahl  am 14. August 1949 zum ersten Deutschen Bundestag gewann die CDU/CSU mit 31 Prozent der Stimmen vor der SPD, die 29,1 Prozent der Stimmen erreichte. Die FDP erhielt 11,9 Prozent der Wähler*innenstimmen. Auf dem nebenstehenden Bild siehst du ein Wahlplakat der CDU für die Bundestagswahl mit ihrem Kondidaten Konrad Adenauer.

So bildeten nach der Bundestagswahl 1949 die CDU/CSU mit der FDP und einer Partei namens DP (Deutsche Partei) die erste Regierungskoalition der Bundesrepublik Deutschland.

Bundestag 1949: Keine 5-Prozent-Hürde

Bei diesen ersten Bundestagswahlen gab es noch nicht wie heute eine 5-Prozent-Hürde. 5-Prozent-Hürde bedeutet, dass nur Parteien, die über 5 Prozent der Wählerstimmen erhalten, in den Bundestag kommen. Damals konnten auch Parteien mit weniger als 5 Prozent Stimmenanteil in den Bundestag einziehen. So gab es auch viele kleinere Parteien im Bundestag. Erst im Juni 1953 wurde dann ein neues Bundeswahlgesetz verabschiedet, das die 5-Prozent-Hürde bundesweit festschrieb, 1949 galt die Fünf-Prozent-Hürde nur für jedes Bundesland.