Radikalenerlass

18.02.1972

Bwerufsverbote durch den Radikalenerlass 1972

Nachdem mehrere linke radikale Gruppen bis hin zu terroristischen Organisationen gegründet worden waren, verabschiedete die Regierung unter Willy Brandt den Radikalenerlass. Damit erfolgte nun eine Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst, ob sie auch verfassungstreu waren.
 

Berufsverbote für Lehrer

Wer in den Öffentlichen Dienst eintreten wollte und sich auf eine Stelle bewarb, also zum Beispiel als Lehrer, wurde mit dem Radikalenerlass überprüft. Dazu kamen Überprüfungen von bestehenden Dienstverhältnissen.

Es wurde dann eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt, ob gegen den Betreffenden etwas vorlag. Der Bewerber durfte z. B. nicht Mitglied in der 1968 gegründeten DKP sein, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.

Wurden der betroffenen Person kommunistische Überzeugungen nachgewiesen, durfte sie nicht oder nicht mehr im Staatsdienst arbeiten. Das kam einem Berufsverbot gleich, denn Lehrer oder auch Lokführer sind quasi immer im Öffentlichen Dienst tätig.
 

Überprüfungen durch den Radikalenerlass

1,4 Millionen Bewerber wurden bis 1976 überprüft. 1100 davon wurde der Eintritt in den oder das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt.

Insgesamt wurden 11.000 Verfahren eingeleitet, allein bei den Lehrern gab es 2200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen.
 

Demonstrationen gegen den Radikalererlass

Gegen den Erlass und die daraus folgenden Berufsverbote wurde vehement demonstriert. Heftig diskutierten Befürworter und Gegner des Erlasses miteinander. Auch international war der Erlass umstritten.
 

Ende des Radikalenerlasses

1976 wurde der Radikalenerlass von der sozialliberalen Koalition aus SPD und FDP aufgekündigt. Seitdem regeln die einzelnen Länder die Frage selbst.