Neues Wehrpflichtgesetz in der DDR

25.03.1982

Im März 1982 verabschiedete die Volkskammer ein neues Wehrpflichtgesetz. Grundlegende Regelungen wie der 18-monatige Grundwehrdienst blieben unverändert.

Die Wehrpflicht wurde aber nun noch mehr als zuvor politisch-ideologisch eingebunden.

So sollten die Jugendlichen schon in den Schulen, Berufsschulen und Hochschulen auf den Wehrdienst vorbereitet werden. Die Vorbereitung zum Wehrdienst wurde damit nun ausdrücklich Bestandteil von Bildung und Erziehung.

Übungen für Reservisten wurden verlängert und Frauen im Verteidigungsfall in die allgemeine Wehrpflicht einbezogen. Somit war das Wehrdienstgesetz von 1982 ein weiterer Bestandteil der zunehmenden Militarisierung.