Einführung der Praxisgebühr
01.01.2004
10 € pro Quartal
Die so genannte“Praxisgebühr” wurde eingeführt. Patienten mussten bei einem Arztbesuch € 10,- pro Quartal (alle drei Monate) zahlen. Sie konnten verschiedene Ärzt*innen aufsuchen, mussten aber dann den Beweis erbringen, dass sie die Praxisgebühr schon gezahlt hatten.