Die Bodenreform

Bodenreform in der SBZ

1945 führte die SMAD in der Sowjetischen Besatzungszone eine Bodenreform durch. Diese legte den Grundstein für eine sozialistische Planwirtschaft.
 

Junkerland in Bauernhand

Alle Großgrundbesitzer, die mehr als 100 Hektar Land besaßen, mussten ihr Land abgeben. Sie erhielten keine Entschädigung. Von solchen Großgrundbesitzern gab es östlich der Elbe, im Nordosten der SBZ, besonders viele. 7160 Besitzer mussten ihr Land abgeben. Man nannte diese Rittergutsbesitzer auch Junker. "Junkerland in Bauernhand" wurde zum Motto erklärt.

Die Großbauern mussten nicht nur ihr Land, sondern ihren gesamten Besitz abgeben, also ihre Häuser genauso wie ihre Möbel und Kleidung. Sie wurden zudem aus ihren Heimatkreisen verwiesen. Einige von ihnen wurden nicht nur enteignet, sondern auch gefangen genommen und in "Speziallagern" inhaftiert. Solche gab es z. B. im ehemaligen KZ Buchenwald und im KZ Sachsenhausen.
 

Enteignung von Kriegsverbrechern

Ebenfalls zur Abgabe ihres Landes wurden Kriegsverbrecher und ehemalige aktive Mitglieder der NSDAP gezwungen. Hier waren es 4537 Betriebe, die umverteilt wurden. Die Einstufung als "Naziaktivist" erfolgte ohne gerichtliche Prüfung, sodass auch mancher vermeintliche Nazi enteignet wurde, der gar keiner gewesen war (und mancher ehemalige Nazi auch nicht).
 

Neubauern

Das frei gewordene Land, insgesamt rund 35 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der SBZ, wurde "Neubauern" übergeben. Das waren Landarbeiter, Vertriebene oder Kleinbauern. Sie erhielten Land in einer Größe von 5 bis 20 Hektar zur Bewirtschaftung.

Die gesamte ländliche Sozialstruktur wurde dadurch natürlich verändert. Vielen Neubauern fehlte es an Erfahrung, weil sie zuvor nicht in diesem Bereich gearbeitet hatten. Außerdem fehlte ihnen die technische Ausstattung wie Landmaschinen. So gingen die Ernteerträge vielfach zurück statt gesteigert zu werden, wie es dringend notwendig war.
 

SMAD-Befehl Nr. 209

Die Bauern besaßen oft nicht einmal ein Wohnhaus. So erging am 9. September 1947 der SMAD-Befehl 209, dass Herrenhäuser abzureißen seien, um mit dem Material aus ihnen neue Häuser zu bauen. Da viele der Vertriebenen unter den Neubauern aber zu diesem Zeitpunkt in eben diesen Herrenhäusern wohnten, verschlechterte die Maßnahme ihre Lage noch mehr.
 

Zu kleine Flächen

Die neuen Flächen waren mit einer Durchschnittsgröße von 10 Hektar zudem viel zu klein, um sie einträglich bewirtschaften zu können. So wurden dann ab 1952 Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) gegründet, in denen sich die Betriebe zusammenschlossen. Bauern mit mehr Land, die sich weigerten, einer LPG beizutreten, wurden unter Druck gesetzt.
 

Volkseigene Güter

Ein Drittel des neu vergebenen Bodens erhielten "Volkseigene Güter", die in staatliches Eigentum übergingen. Man nannte sie auch abgekürzt VEG. 1960 gab es etwa 690 VEG. Sie bewirtschafteten etwa 6 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.