Das Bürgerliche Gesetzbuch 1900 und die Rechte der Frauen

Paragraph 1354 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch beschreibt das Verhältnis zwischen Mann und Frau in Rechtsfragen folgendermaßen:
"Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu".

Alle Frauen wurden jetzt gleich schlecht behandelt

Das BGB, das 1900 eingeführt wurde und das auch unserem BGB als Grundlage diente, brachte den Frauen keine Vorteile. Es änderte nur insofern etwas, als dass die Frauen in allen zum Deutschen Reich gehörigen Regionen jetzt gleich schlecht behandelt wurden. Zuvor unterschied sich das Rechtssystem von Region zu Region. Wer sich z. B. in Preußen scheiden lassen wollte, hatte mit einer anderen Rechtsgrundlage zu rechnen als in Bayern oder Sachsen.

Keine Vorteile für die Frauen

Die Einführung eines einheitlichen Rechts - an sich ein sehr fortschrittlicher Gedanke - brachte nur leider den Frauen keine Vorteile. Sogar das zuvor in Preußen gültige Preußische Landrecht war in einigen Punkten fortschrittlicher als das neue BGB.

Als Folge entstanden in einigen deutschen Städten Rechtsschutzvereine, die Frauen in rechtlichen Notlagen beizustehen versuchten. Allerdings mussten sie sich hier von Männern beraten lassen, denn Frauen wurden erst Anfang des Jahrhunderts überhaupt zum Jurastudium zugelassen.

Frauen waren in allen Belangen von ihren Männern abhängig

Die Frauen besaßen kein Recht darauf, einen eigenen Namen zu führen und mussten den Namen ihres Mannes annehmen. Es sollte noch viele Jahre dauern, bis diese Regelung aufgehoben wurde. Frauen durften keinen eigenen Wohnsitz auswählen und Männer besaßen das letzte Entscheidungsrecht in allen Angelegenheiten der Ehe. Wenn eine Frau berufstätig sein wollte, benötigte sie das Einverständnis ihres Ehemannes.

Wirtschaftlich waren Frauen völlig abhängig vom Mann, denn ihr gesamtes Vermögen ging bei einer Heirat in den Besitz des Mannes über, bis auf ihre persönlichen Sachen.