Atombeschluss

20.-25. März 1958

Nach einer viertägigen Diskussion billigte der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und DP den Antrag, die Bundeswehr mit Atomwaffen auszurüsten.

SPD und die FDP hatten sich allerdings gegen diesen Antrag ausgesprochen. Treibende Kraft und Befürworter des Antrags war der Verteidigungsminister Franz Josef Strauß von der CSU. Strauß wollte die Bundeswehr mit Atomwaffen ausrüsten. Als Grund gab er die aggressive Haltung der Sowjetunion an.

Kampf dem Atomtod

Gegen diesen Beschluss machte sich Widerstand innerhalb der Bevölkerung breit. Die 1957 gegründete Protestbewegung "Kampf dem Atomtod" organisierte Kundgebungen. Ein Arbeitsausschuss rief zum Widerstand auf. In der Folge kam es zu heftigen Protesten auch in Form von Streiks der Arbeiter.

Einige Kommunen und Städte planten sogar Volksbefragungen. Hierbei sollten die Bürger und Bürgerinnen befragt werden, wie sie zu dem Atombeschluss standen. Doch dies wurde vom Verfassungsgericht am Ende abgeschmettert und als verfassungsfeindlich eingeordnet.