Einführung der Wehrpflicht in der DDR

24.01.1962

Wehrpflicht in der DDR

Die 1956 gegründete Nationale Volksarmee war zunächst eine Freiwilligenarmee. Man betonte dies gerne, stand es doch im Gegensatz zur Bundeswehr im Westen, in der im April 1957 die ersten Wehrpflichtigen ihren Dienst angetreten hatten. Die Armee der DDR sollte dagegen auf Freiwilligkeit beruhen.

Doch es meldeten sich nicht genügend Freiwillige. Vor allem nach dem Mauerbau sollte die Kampfstärke der NVA jedoch vergrößert werden. So wurde zunächst die Aktion "Kampfauftrag der FDJ" ins Leben gerufen. Unter dem Motto "Das Vaterland ruft. Schützt die sozialistische Republik!" wurden Jugendliche ab dem 18. August 1961 durch die FDJ aufgefordert, freiwillig den Dienst in der Armee der DDR zu versehen.

Nicht genug Freiwillige: Die Wehrpflicht kommt 1962

Erst mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 gelang es der NVA dann aber, das angestrebte Ziel von 170.000 Soldaten zu erreichen.

Jeder männliche Bürger der DDR, der zwischen 18 und 50 Jahre alt war, musste einen Grundwehrdienst von 18 Monaten ableisten. Auch danach musste er damit rechnen, einmal im Jahr zu Reservistenübungen herangezogen zu werden.

Erst ab 1964 war es möglich, den Dienst an der Waffe zu verweigern (siehe dazu: Bausoldat).