Was sind die Ostverträge?

Welcher Politiker steht für die Ostverträge?

Mit der DDR, der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei schloss die Bundesrepublik zwischen 1970 und 1973 Verträge, in denen es vor allem darum ging, sich des Gewaltverzichts zu versichern. Diese Ostverträge wurden unter der Regierung von Willy Brandt geschlossen. Mit ihm stehen aber auch Walter Scheel und Egon Bahr für die Ostverträge.
 

Vertrag von Moskau

Der erste dieser Verträge wurde im August 1970 mit Moskau geschlossen (Moskauer Vertrag). Man vereinbarte, Konflikte friedlich zu lösen. Die Bundesrepublik erkannte die bestehenden Grenzen an, insbesondere die zu Polen. 1964 hatte Bundeskanzler Ludwig Erhard die Oder-Neiße-Grenze noch abgelehnt.
 

Vertrag von Warschau

Das wurde wenige Monate später, am 7. Dezember 1970, im Warschauer Vertrag mit Polen bekräftigt. Während der Verhandlungen besuchte Bundeskanzler Willy Brandt das ehemalige Warschauer Ghetto. Sein Kniefall dort wurde berühmt als Geste der neuen Entspannungspolitik.
 

Viermächteabkommen über Berlin

Am 3. September 1971 folgte das Viermächteabkommen über Berlin. Die Alliierten, in deren Sektorengrenzen Berlin aufgeteilt war, beschlossen, den Durchgangsverkehr von und nach Berlin zu erleichtern.

Berlin sollte nach wie vor seinen Sonderstatus behalten und kein Bestandteil der Bundesrepublik sein, dennoch wurde die enge Bindung West-Berlins an die Bundesrepublik anerkannt.
 

Transitabkommen mit der DDR

Näheres zum Verkehr von und nach Berlin regelte dann das Transitabkommen mit der DDR. Es wurde das erste Abkommen zwischen den beiden deutschen Staaten. Das Reisen wurde erleichtert, Grenzkontrollen wurden vereinfacht. Die Bundesrepublik zahlte nun eine jährliche Summe für die Benutzung der Transitwege.
 

Grundlagenvertrag mit der DDR

Im zweiten Vertrag mit der DDR wurde ihr gegenüber noch einmal die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens bestätigt.

Insgesamt gab es zehn Artikel. Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten, wie z. B. im Post- und Fernmeldewesen, wurde vereinbart und es sollte Ständige Vertreter (Botschafter) im jeweils anderen Land geben.
 

Prager Vertrag

Im Dezember 1973 wurde schließlich der Prager Vertrag mit der Tschechoslowakei geschlossen. Man sicherte sich gegenseitigen Gewaltverzicht und die Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze zu, außerdem wurde das Münchner Abkommen für ungültig erklärt, in dem die CSSR 1938 das Sudetenland an das Deutsche Reich hatte abgeben müssen.

Beide deutschen Staaten traten 1973 der UNO bei.