1955
Abkommen über die ersten "Gastarbeiter"
- Vor allem für den Bergbau wurden die ersten Arbeiter aus anderen Ländern angeworben. Das erste Abkommen schloss man mit Italien.
Schon Anfang der 50er Jahre wurde deutlich, dass die junge Bundesrepublik in manchen Berufen nicht über genügend Arbeitskräfte verfügte. Viele Männer waren im Krieg gestorben, in Kriegsgefangenschaft geraten oder aufgrund der schlimmen Kriegsverletzungen arbeitsunfähig. Einen Arbeitskräftemangel gab es vor allem im Bergbau.
Italienische Arbeiter in deutschen Bergwerken?
Im Bergbau konnten Frauen nicht eingesetzt werden, so dass es zu wenige Bergarbeiter gab. Damit tauchte die Frage auf, ob man nicht italienische Arbeiter in den deutschen Bergwerken einsetzen könne. Die Idee stieß zunächst auf wenig Begeisterung bei den Arbeitgebern, aber auch bei vielen Politikern.
Das Anwerbeabkommen mit Italien
Doch Wirtschaftsminister Ludwig Erhard setzte sich dafür ein, ausländische Arbeiter für Deutschland anzuwerben. Am 20. Dezember 1955 wurde ein so genanntes "Anwerbeabkommen" mit Italien unterzeichnet. Schon für 1956 war geplant, 800 000 Menschen aus dem Ausland für eine Arbeit in Deutschland anzuwerben.
In den Anwerbeabkommen wurde genau geregelt, wie das im Einzelnen vonstatten gehen sollte, also wie die Arbeiter ausgewählt werden sollten, wie sie anreisten, welchen Lohn sie erhielten und wie der Nachzug der Familien aussehen sollte. Alle diese Fragen fanden Eingang in das Abkommen.
Zunächst blieben die meisten Verträge auf einen kurzen Zeitraum von einem halben oder einem ganzen Jahr befristet. Doch bald wurde klar, dass diese kurze Zeit nicht ausreichen würde.
Es sollten weitere Anwerbeverträge mit weiteren Staaten folgen.