1956
Saarvertrag
- Porträt von Bundespräsident Theodor Heuss (Nennwert 15 Saar-Franken)
Das Saarland sollte für eine ganze Weile ein Zankapfel zwischen Deutschland und Frankreich bleiben. Das Saarland als wichtige Industrieregion mit seiner gewinnbringenden Kohle- und Stahlproduktion stand unter der Oberhoheit Frankreichs. In den Pariser Verträgen von 1954 wurde festgelegt, dass das Saarland einen europäischen Status erhalten solle. Es wäre hierbei wirtschaftlich an Frankreich gebunden geblieben und weitgehend politisch selbstständig.
Eine Volksabstimmung sollte entscheiden
Doch dieses Saarstatut wurde von der saarländischen Bevölkerung abgelehnt und eine Volksbefragung sollte deshalb über das künftige Schicksal des Saarlandes entscheiden. Dem voraus ging ein hart geführter Abstimmungskampf zwischen Befürwortern und Gegnern des Saarstatus. Doch die meisten Saarländer befürworteten eine Rückkehr nach Deutschland und lehnten das Saarstatut ab.
Im Luxemburger Saarvertrag, oft auch nur "Saarvertrag" genannt, einigten sich dann der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Ministerpräsident Guy Mollet am 27. Oktober 1956. Ab 1957 sollte das Saarland wieder wirtschaftlich an Deutschland angeschlossen werden. Allerdings sollte Frankreich einen Teil der saarländischen Kohle behalten dürfen.
Erst durch diese vertragliche Regelung in Bezug auf das Saarland war eine Annäherung zwischen Frankreich und Deutschland absehbar möglich.