Amnestie für 32.000 Häftlinge in der DDR

06.10.1972

Freilassung von Häftlingen

Zum 23. Jahrestag der Staatsgründung beschloss der Staatsrat der DDR eine Amnestie für tausende von Häftlingen. Mit diesem Straferlass sollte, im Vorfeld des deutsch-deutschen Grundlagenvertrages, der gute Wille bekundet und eine friedliche Stimmung geschaffen werden.
 

Entlassung von Gefangenen

Insgesamt wurden 32.000 Gefangene entlassen, darunter auch politische Häftlinge. Zum ersten Mal wurde offiziell zwischen kriminellen und politischen Gefangenen unterschieden.

Politisch motivierte Taten wurden bis dahin genauso wie kriminelle Handlungen behandelt. Von den politischen Häftlingen wurden 2000 in die Bundesrepublik entlassen.

Auch Flüchtlinge, die bis Ende 1971 aus der DDR geflohen waren, wurden straffrei gestellt und zugleich aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen. Dadurch war es solchen Flüchtlingen, die nun in der Bundesrepublik lebten, möglich, zu Besuchen in die DDR zu reisen.
 

Weitere Amnestien

1979 und 1987 gab es, ebenfalls zum Jahrestag der DDR, weitere Amnestien. Man nannte diese Amnestien auch "Jubelamnestien", denn die politische Führung wollte sich dadurch zum Jahrestag großzügig zeigen und feiern lassen.

1987 wurden von 32.000 Gefangenen 27.000 entlassen. Allerdings wurden keine politischen Gefangenen mehr entlassen, weil man bestritt, dass es diese in den Gefängnissen der DDR gab. Nach außen wurde der Schein gewahrt, schließlich war man seit 1973 Mitglied der UNO.

Inoffiziell wurden tausende von politischen Gefangenen durch die Bundesrepublik freigekauft.