Fusionsvertrag der Europäischen Gemeinschaften

01.07.1967

Der nächste Schritt zur EU

Schon seit mehreren Jahren hatte es Bemühungen gegeben, den Handel innerhalb Europas zu vereinfachen. Seit 1952 gab es die Montanunion (offiziell: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl). Die Mitgliedsstaaten konnten mit Kohle und Stahl handeln, ohne Zoll zahlen zu müssen. Diese Staaten waren die Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande.

1958 traten die Römischen Verträge in Kraft. Damit bildeten die oben genannten Länder nun die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag, später umbenannt in EG-Vertrag). Ebenfalls gegründet wurde die EURATOM, die Europäische Atomgemeinschaft, in der es um die Nutzung der Kernenergie geht. Damit gab es nun drei Europäische Gemeinschaften dieser sechs Länder.
 

Fusionsvertrag: ein gemeinsamer Rat

Am 1. Juli 1967 trat der Fusionsvertrag der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Das heißt, dass die drei Europäischen Gemeinschaften nun einen gemeinsamen Rat bildeten. Damit trat auch die Europäische Zollunion in Kraft. Der Handel untereinander wurde wesentlich vereinfacht. Zölle und Abgaben wurden abgeschafft. Der größere Markt sollte das Wirtschaftswachstum ankurbeln.

Eine erste Erweiterung erfolgte 1973 mit dem Beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. 1981 kam Griechenland dazu, 1986 Spanien und Portugal. Die Europäische Union wurde 1992 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet. Heute gehören der EU 27 Staaten an.