Transitabkommen mit der DDR

17.12.1971

Transitabkommen 1971

Nachdem die Sowjetunion im Viermächteabkommen den ungehinderten Transitverkehr durch die DDR zugesagt hatte, waren nun noch die Einzelheiten zu klären. Das geschah im Transitabkommen.

Damit sollte das Reisen zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin wesentlich erleichtert werden. Zuvor gab es oft langwierige und schwierige Grenzkontrollen.

Das Abkommen wurde am 17. Dezember 1971 in Bonn unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen zwischen den beiden deutschen Regierungen überhaupt. Es trat zusammen mit dem Viermächteabkommen am 3. Juni 1972 in Kraft.
 

Was änderte sich mit dem Transitabkommen?

Die Ausstellung eines Visums erfolgte nun direkt am Fahrzeug des Reisenden. Das zweifarbige Visum wurde in den Pass gestempelt, bei Bahnfahrten war der Stempel einfarbig schwarz. Das Gepäck sollte nicht kontrolliert werden.

Es wurden für den Reisenden auch keine Kosten mehr fällig. Stattdessen überwies die Bundesrepublik jedes Jahr eine pauschale Summe für die Benutzung der Transitwege. In den Jahren 1972 bis 1975 waren dies knapp 235 Millionen D-Mark. 1989 betrug die Summe 525 Millionen D-Mark.

Geregelt wurde auch, dass sich West-Berliner nun pro Jahr dreißig Tage in Ost-Berlin oder in der DDR aufhalten durften, ohne dies zu begründen zu müssen.