Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes

03.10.1990

Die DDR tritt dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Geplant sind gesamtdeutsche Wahlen. Zeitgleich mit dem Einigungsvertrag werden die fünf Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen neu gegründet. Grundlage war das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli. Berlin ist Bundeshauptstadt, aber noch nicht Regierungssitz. Joachim Gauck leitet die Bundesbehörde zur Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen.

Die Verhandlungen begannen schon im Juli 1990. Zu klären war die Frage, wann die ersten gesamtdeutschen Wahlen stattfinden sollten. So gab es einen Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl, den so genannten “Wahlvertrag” . Der Wahltermin wurde festgesetzt, ebenso die fünf-Prozent-Hürde. Die Mitgliederzahl im Bundestag sollte erhöht werden.