Urteil des Bundesgerichtshofs zu Streikbrechern
06.04.1993
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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt. Beamte als Streikbrecher einzusetzen, widerspricht der Verfassung, wenn es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt.