Streit um Berlin

Teilung von Berlin

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hatte Berlin einen Sonderstatus erhalten. Berlin lag nämlich mitten in der sowjetischen Zone und späteren DDR. So kam es zur Teilung Berlins. Genauso wie Deutschland selbst in vier Besatzungszonen wurde Berlin  in vier Sektoren geteilt.

Den westlichen Teil der Stadt bildeten nun der britische, französische und amerikanische Sektor, das war nun West-Berlin. Den östlichen Teil bildete der sowjetische Sektor: Ost-Berlin. Bonn wurde Regierungssitz der Bundesrepublik, die DDR machte Ost-Berlin zu ihrer Hauptstadt.
 

Stellung Berlins

Die Stellung Berlins sahen die Beteiligten unterschiedlich: Die Bundesrepublik hielt West-Berlin für einen zu ihr gehörigen Teil und hielt zudem am Ziel der deutschen Wiedervereinigung fest.

Die DDR beharrte auf einem eigenen Status der Stadt.
 

DDR blockiert Wege

Als Folge der unterschiedlichen Auffassung blockierte die DDR immer wieder die Zufahrtswege, wenn die Bundesrepublik in Berlin zum Beispiel Sitzungen abhielt:

Am 7. April 1965 hielt der Bundestag in der West-Berliner Kongresshalle eine von mehreren Plenarsitzungen ab. Daraufhin blockierten Soldaten der Sowjetunion und der DDR die Zufahrtswege nach West-Berlin. Außerdem überflogen sowjetische Düsenjäger die Halle.

Am 5. März 1969 sollte die Bundespräsidentenwahl in West-Berlin stattfinden. Dagegen protestierte die DDR ab dem 8. Februar, indem ihr Innenminister Friedrich Dickel allen Mitgliedern der Bundesversammlung ab dem 15. Februar bis auf weiteres die Durchreise durch die DDR nach West-Berlin untersagte.

Vom 1. bis 7. März 1969 hielten Soldaten der Sowjetunion und der DDR Manöver in weiten Teilen der DDR ab. Dabei wurden die Zufahrtswege nach West-Berlin mehrfach unterbrochen. Die Westmächte sahen darin ebenfalls einen Protest gegen die Tagung der Bundesversammlung und gegen die Wahl des Bundespräsidenten in West-Berlin.
 

Viermächteabkommen über Berlin

Mit dem 3. September 1971 verabschiedeten die Alliierten das Viermächteabkommen über Berlin. Der Transitverkehr von und nach Berlin sollte nun gewährleistet werden.

Die Bindung West-Berlins an die Bundesrepublik wurde von der Sowjetunion akzeptiert, dennoch war die Stadt nicht ihr Bestandteil. Bundesdeutsche Behörden sollte es dort nicht geben.
 

Sonderregeln für Berlin

West-Berlin unterschied sich durch seine Sonderstellung von den anderen Bundesländern. So war dort zum Beispiel die Wehrpflicht ausgesetzt (weshalb viele junge Männer aus der Bundesrepublik nach West-Berlin zogen).

Arbeitnehmer erhielten eine Berlinzulage, weil sie höhere Lebenshaltungskosten zu tragen hatten (durch die Insellage Berlins waren Transportkosten von Lebensmitteln etc. höher).

Berliner Bundestagsabgeordnete wurden nicht vom Volk gewählt, sondern vom Berliner Abgeordnetenhaus entsandt und hatten außerdem kein Stimmrecht in der Hauptstadt Bonn, sondern nur beratende Funktion.
 

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