Der DDR-Film und die DEFA

Der DDR-Film

Der Film bot in der DDR ein gutes Mittel, die Menschen zu unterhalten, aber auch sie ideologisch zu beeinflussen. Der sowjetischen Besatzungsmacht war nach Ende des Zweiten Weltkrieges daran gelegen, die Filmindustrie schnell wieder aufzubauen. Denn Filme waren eben auch ein gutes Mittel, die eigenen Interessen zu verbreiten und somit ein gutes Propagandamittel.

Kinos und Theater durften im Osten Deutschlands schon Ende Mai 1945 wieder öffnen. Russische Filme wie "Iwan der Schreckliche" wurden synchronisiert gezeigt. Die Russen übernahmen auch den Aufbau der neuen Filmproduktion.
 

Gründung der DEFA

Am 17. Mai 1946 wurde die DEFA gegründet, die Deutsche Film AG. Die UFA, die Tobis und andere Filmproduktionsfirmen waren schon zuvor beschlagnahmt worden (die UFA existierte jedoch im Westen bis 1962 weiter).

Die Tobis-Ateliers in Berlin-Johannisthal und die sich in Potsdam-Babelsberg befindlichen ehemaligen Ateliers der UFA wurden in die DEFA eingegliedert.

1950 wurde der Filmverleih Progress gegründet, der nun allein für den Verleih zuständig war und ab 1955 zu den Volkseigenen Betrieben (VEB) zählte.

Außerdem wurden mehrere DEFA-Studios für verschiedene Bereiche gegründet, darunter auch das DEFA-Studio für Synchronisation. In Dresden öffnete 1955 das DEFA-Studio für Trickfilme.
 

Wochenschau und Filme in der DDR

Im Februar 1946 kam die neue Wochenschau "Der Augenzeuge" erstmals ins Kino. Bis 1980 wurde sie gezeigt.

Der erste deutsche Nachkriegsfilm war der von der DEFA produzierte Spielfilm "Die Mörder sind unter uns" des Regisseurs Wolfgang Staudte.

Einige weitere wichtige Filme waren "Der Untertan " (1951), "Nackt unter Wölfen" (1963), "Berlin - Ecke Schönhauser" (1957), "Die Legende von Paul und Paula" (1973), "Jakob der Lügner " (1974) oder "Solo Sunny" (1980).

Etwa 700 Spielfilme, 750 Animationsfilme sowie 2.250 Dokumentar- und Kurzfilme wurden insgesamt von der DEFA produziert. Außerdem wurden etwa 8.000 Filme synchronisiert.
 

Zensur und Kellerfilme

Auch wenn es offiziell keine Zensur gab, wurde der Film wie alle Medien in der DDR zensiert. Filme, die nicht ins politische und ideologische Konzept der SED passten, mussten entweder auf bestimmte Szenen verzichten oder wurden gar ganz verboten. Solche Filme nannte man auch Kellerfilme, weil sie quasi nur für den Keller produziert worden waren.

Ein solches Verbot wurde z. B. ausgesprochen für den Film "Sonnensucher" (1958), der den Uranbergbau in der DDR kritisch darstellte. "Das Kaninchen bin ich"(1965) stellte die politische Strafjustiz an den Pranger.

"Spur der Steine" (1966) lief drei Tage im Kino, ehe er wegen Staats- und Parteifeindlichkeit abgesetzt wurde.

Aus dem Film "Die Schönste" musste 1957 eine Szene herausgeschnitten werden, weil sie die in der DDR selten erhältlichen Südfrüchte Bananen und Ananas zeigte.