Gleichschaltung der Verwaltung und Justiz

Innerhalb der Verwaltung  konnte Hitler nicht so einfach alles komplett umkrempeln. Auch besaßen viele Personen Fachkenntnisse, auf die man nicht verzichten wollte oder konnte. So kamen zwar bevorzugt Nationalsozialisten auch in die Verwaltung und besetzten dort Posten, doch so schnell wollte und konnte man das Personal nicht austauschen. 

Viele konservative Beamte blieben im Amt

So blieb zum Beispiel innerhalb der Beamtenschaft vieles beim Alten. Konservative Beamte, Richter, Diplomaten, Regierungspräsidenten blieben im Amt. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums sorgte allerdings dafür, dass Beamte jüdischen Glaubens, Sozialdemokraten, Mitglieder des Zentrums und Kommunisten entlassen wurden. So wurde die Verwaltung ebenfalls gleichgeschaltet, aber viele Beamten blieben im Amt und sorgten weiter für einen reibungslosen Ablauf der Verwaltung. Viele dieser konservativen Beamten waren nicht unbedingt überzeugte Nationalsozialisten. Aber sie stützten das System durch Stillhalten und Aussitzen.

Die Justiz und die Sondergerichte

Vor allem innerhalb der Justiz hatte dies oft weit reichende Folgen. So waren viele Richter konservativ eingestellt, was sich schon in der Weimarer Republik gezeigt hatte. Sie unterstützten oft die nationalsozialistische Ideologie.

Es wurden Sondergerichte bei den Oberlandesgerichten eingerichtet, die vor allem bei Straffällen im politischen Bereich tätig wurden. Oft kam es zu Todesurteilen auch in minder schweren Fällen.

Diebstahl führte zu Todesurteil

So verurteilte ein Sondergericht in Essen 1943 einen Angeklagten wegen des Diebstahls eines Pullovers und eines Schals zum Tode. Die Ohrfeige eines Kriminalsekretärs brachte für den Angeklagten 1944 ebenfalls ein Todesurteil mit sich. Alle diese Urteile ergingen im Namen des deutschen Volkes.

Die Richter waren übrigens nicht gezwungen, solche Urteile zu fällen, sie hatten einen Handlungsspielraum, selbst wenn man später anderes behauptete. Oft waren die Urteile nichts anderes als "vorauseilender Gehorsam", um die persönliche Karriere durch besondere Härte voran zu bringen.

Der Volksgerichtshof

Im Juli 1934 wurde der Volksgerichtshof eingerichtet, der als oberste Instanz politische Prozesse führte und dessen Vorsitz von 1942 an der gefürchtete Richter Roland Freisler inne hatte. Der Volksgerichtshof sollte sich vor allem um Hochverrat und Landesverrat kümmern. Alle Richter wurden von Hitler persönlich ernannt und waren überzeugte Nationalsozialisten. Gegen die Entscheidungen des Volksgerichtshofes konnte keine Berufung eingelegt werden, ein Urteil war immer gültig. So landeten auch die meisten Widerstandskämpfer, wie die Mitglieder der Weißen Rose oder auch die Attentäter des 20. Juli, vor dem Volksgerichtshof.