1933
Gründung der Reichskulturkammer
- Die Reichskulturkammer legte fest, was erlaubt und was verboten war. Das Swingtanzen fiel unter die Verbote.
Die Reichskulturkammer hatte eine wichtige Überwachungsfunktion und sollte jegliches kulturelle Leben kontrollieren. Wer Künstler war, musste sich melden und wurde der dazugehörigen Einzelkammer zugeordnet.
Ariernachweis nötig
Bedingung für die Aufnahme in die Reichskulturkammer war der Ariernachweis. Wer einen solchen nicht erbringen konnte, wurde wieder ausgeschlossen oder erst gar nicht in die Reichskulturkammer aufgenommen. Damit konnten nicht nur Juden ausgeschlossen werden, sondern auch solche Künstler, die nicht ins Weltbild des nationalsozialistischen Systems passten.
Die Kunst der ausgeschlossenen Künstler wurde als propaganda/kunst-und-kultur-1/was-ist-entartete-kunst/ _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">"entartete Kunst" bezeichnet. Für die Künstler kam ein Ausschluss einem Berufsverbot gleich. Der Propagandaminister Goebbels übernahm selbst die Leitung der Reichskulturkammer. Diese bestand aus sieben Einzelkammern: Film, Musik, Theater, Presse, Rundfunk (wurde später aufgelöst), bildende Künste und Schrifttum.
In der Folge wanderten viele deutsche Wissenschaftler und Künstler aus Deutschland aus. Ein Teil hielt still und begab sich in die "innere Emigration".