Arierparagraph

Arierparagraph Definition

Was war der Arierparagraph?

Der sogenannte Arierparagraph war eine Regel aus der Zeit des Nationalsozialismus. Mit solchen Bestimmungen wurden jüdische Menschen und andere als „nicht arisch“ bezeichnete Menschen aus Berufen, Vereinen und vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.

Der Begriff „Arier“ stammt aus der rassistischen Ideologie der Nationalsozialisten. Sie behaupteten, Menschen ließen sich in angeblich höher- und minderwertige „Rassen“ einteilen. Diese Vorstellung war falsch und diente dazu, Menschen auszugrenzen, zu entrechten und später zu verfolgen.

Der Arierparagraph im Berufsbeamtengesetz

Ein besonders wichtiger Arierparagraph stand im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. Mit diesem Gesetz begann das NS-Regime, den öffentlichen Dienst nach seinen Vorstellungen umzugestalten. Politische Gegnerinnen und Gegner der Nationalsozialisten, vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten, konnten entlassen werden. Auch Beamtinnen und Beamte jüdischer Herkunft wurden aus dem Staatsdienst gedrängt.

Das Gesetz betraf zum Beispiel Lehrer, Richter, Professoren und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Viele Menschen verloren ihre Arbeit, obwohl sie nichts falsch gemacht hatten. Entscheidend war nicht ihre Leistung, sondern ihre Herkunft oder ihre politische Haltung.

Warum war der Arierparagraph so wichtig?

Der Arierparagraph war kein einzelner kleiner Abschnitt in einem Gesetz. Er wurde zum Vorbild für viele weitere Bestimmungen im nationalsozialistischen Deutschland. Er zeigte, wie die Nationalsozialisten ihre rassistische Ideologie in Gesetze verwandelten.

Die Arierparagraphen waren ein früher Schritt auf dem Weg zur vollständigen Entrechtung und Verfolgung jüdischer Menschen. Sie machten sichtbar, dass Ausgrenzung nicht plötzlich geschah, sondern Schritt für Schritt immer weiter verschärft wurde.

Jüdische Menschen wurden aus dem Berufsleben verdrängt

Der Arierparagraph war ein wichtiger Schritt bei der Ausgrenzung jüdischer Menschen in Deutschland. Schon kurz nach dem Berufsbeamtengesetz folgten weitere Verbote und Einschränkungen.

Am 22. April 1933 wurde jüdischen Ärztinnen und Ärzten sowie politisch unerwünschten Ärzten die Zulassung für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten entzogen. Das bedeutete: Viele konnten ihre Praxis kaum noch weiterführen und verloren einen großen Teil ihres Einkommens.

Auch Schulen und Hochschulen waren betroffen. Das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ begrenzte den Zugang jüdischer Schülerinnen, Schüler und Studierender. Damit begann auch im Bildungsbereich die systematische Ausgrenzung.

Ausschluss aus Kultur, Presse und Vereinen

Ab 1933 wurden jüdische Menschen aus immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Sie durften in vielen kulturellen Berufen nicht mehr arbeiten, etwa am Theater, im Rundfunk oder im Literaturbetrieb.

Auch die Presse wurde gleichgeschaltet. Das Schriftleitergesetz vom Oktober 1933 regelte, wer als Journalist arbeiten durfte. Jüdische Journalistinnen und Journalisten sowie Menschen, die mit einer als „nicht arisch“ bezeichneten Person verheiratet waren, wurden ausgeschlossen.

Vorauseilender Gehorsam

Viele Vereine, Verbände und Organisationen warteten nicht einmal auf genaue gesetzliche Vorschriften. Sie schlossen jüdische Mitglieder von sich aus aus oder nahmen keine jüdischen Menschen mehr auf. Dieses Verhalten nennt man vorauseilenden Gehorsam.

Jüdische Menschen durften oft nicht mehr in Sportvereinen turnen, in Gesangsvereinen singen oder in anderen Freizeitvereinen mitmachen. So wurde ihnen nicht nur die Arbeit genommen, sondern auch ein großer Teil ihres Alltags und ihres sozialen Lebens.

Viele Menschen und Organisationen wollten den Nationalsozialisten zeigen, dass sie „dazugehörten“ und deren Politik unterstützten. Dadurch wurde die Ausgrenzung jüdischer Menschen noch schneller und umfassender.