Anwerbeabkommen mit Portugal

17.03.1964

Ein weiteres Anwerbeabkommen

Nachdem 1955 das erste Anwerbeabkommen für Gastarbeiter mit Italien abgeschlossen worden war, waren weitere mit Spanien (1960), Griechenland (1960), der Türkei (1961) und Marokko (1963) gefolgt. 1964 wurde dann das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und Portugal unterschrieben. Damit wurde nun auch Portugiesen ein unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet, wenn sie hier als Gastarbeiter tätig waren.
 

Arbeit gesucht in Portugal?

Während die Arbeitslosigkeit in Portugal hoch war, fehlten in der Bundesrepublik durch den wirtschaftlichen Aufschwung Arbeitskräfte. Dies traf nach dem Mauerbau 1961 noch mehr zu, denn nun fehlten auch die Arbeitskräfte, die aus dem Osten in den Westen geströmt waren.

Zudem wollte Portugal wie schon die anderen Länder seine Leistungsbilanz gegenüber der Bundesrepublik ausgleichen. Anwerbebüros in Portugal warben und vermittelten die neuen Arbeitnehmer.
 

Arbeit gefunden in der Bundesrepublik

Geplant war zunächst ein Aufenthalt von ein paar Jahren. Dann sollten die Gastarbeiter in ihre Heimatländer zurückkehren und durch neue ersetzt werden. Dieses Prinzip erwies sich aber als unbrauchbar, weil auf diese Weise erfahrene Arbeiter wieder weggeschickt und durch unerfahrene ersetzt wurden. Viele Gastarbeiter holten ihre Familien nach und blieben.

Der millionste Gastarbeiter, der in der Bundesrepublik ankam, war ebenfalls ein Portugiese: Armando Rodrigues de Sá wurde am 10. September 1964 feierlich auf dem Bahnhof in Köln-Deutz empfangen und erhielt ein Moped als Geschenk.
 

Rückgang und Ende der Anwerbung

Der wirtschaftliche Abschwung 1966/67 führte zu einem Rückgang der Anwerbung. 1973 kam es dann mit der Ölkrise zu einem völligen Anwerbestopp.