Pass- und Visapflicht

13.06.1968

DDR führt 1968 Pass- und Visapflicht für Bundesbürger ein

Im Reise- und Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin wurde die Pass- und Visapflicht von der DDR eingeführt. Warum?
 

Transitvisum oder Einreisevisum?

An den Grenzen musste nun ein Reisepass vorgelegt werden. Außerdem musste für jede Fahrt durch die DDR nach West-Berlin ein Visum bei den DDR-Behörden beantragt werden.

Das Visum war kostenpflichtig. Ein einmaliges Transitvisum kostete 5 DM, ein zweimaliges Transitvisum 10 DM und ein Visum zur Einreise (wenn man nicht nur durchreisen wollte) kostete 15 DM.

Diese Gebühren wurden zur erheblichen Einnahmequelle an Devisen für die DDR.
 

Ausstellung der Visa

Die Transitvisa wurden an den Grenzübergangsstellen als Anlage zum gültigen Westberliner Personalausweis bzw. zum bundesdeutschen Reisepass ausgestellt.

Einreisevisa mussten vorher beantragt und begründet werden.

Nach Abschluss des Transitabkommens im Dezember 1971 wurde der Transitverkehr dann erleichtert und die Gebühren entfielen für die Reisenden.