Neue Verfassung der DDR
09.04.1968


Verfassung der DDR 1968
Die erste Verfassung der DDR war mit der Staatsgründung 1949 in Kraft getreten. Sie trug freiheitlich-demokratische Züge und beruhte in vielen Dingen auf der Weimarer Verfassung. 1968 folgte nun eine zweite Verfassung.
Anpassung an die Gegebenheiten
Die Verfassung sollte der veränderten politischen Wirklichkeit angepasst werden. Man passte das Staatsrecht also an die Gegebenheiten an, um diese damit rechtens zu machen (zu legalisieren). Die SED sicherte sich ihren staatlichen Führungsanspruch und zementierte ihre Herrschaft.
Volksabstimmung
Per Volksabstimmung wurde der Entwurf für die neue Verfassung am 6. April bestätigt. Es war der einzige Volksentscheid in der Geschichte der DDR - die neue Verfassung ließ keine Volksentscheide mehr zu.
Die offizielle Wahlbeteiligung betrug 98,05 Prozent, mit "Ja" stimmten 94,49 Prozent. Am 9. April trat die neue Verfassung dann in Kraft.
108 Artikel
Ausdrücklich erhielt die neue Verfassung die Bezeichnung "sozialistisch". Sie enthielt 108 Artikel. Einige davon gaben nach außen Rechtsstaatlichkeit vor, z. B. die Garantie von Pressefreiheit oder Gewissens- und Glaubensfreiheit, die es tatsächlich jedoch nicht gab.