Der Weltnaturgipfel und das Artenschutzabkommen

Übereinkommen über die biologische Vielfalt

1993 trat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt in Kraft. Es ist ein internationales Umweltabkommen, das die Artenvielfalt schützen soll. Fast 200 Länder unterzeichneten es. Auf Englisch heißt es Convention on Biological Diversity, daher wird es auch CBD abgekürzt.

Damit nicht noch mehr Arten aussterben, müssen ihre Lebensräume geschützt werden. Von Arten, die vom Aussterben bedroht sind, soll zum Beispiel Saatgut gespeichert werden, damit es nicht für immer verloren geht. Regelmäßige Treffen wurden vereinbart. Mehrere Arbeitsgruppen kommen dazwischen zusammen.

2003 trat das Cartagena-Protokoll in Kraft. Es ist ein Zusatzabkommen, das sich mit dem Umgang von "gentechnisch veränderten Organismen" befasst. Man verändert bei ihnen das Erbmaterial. Man verändert zum Beispiel Pflanzen gentechnisch, um sie widerstandsfähiger gegen Schädlinge, Krankheiten oder Pflanzenschutzmittel zu machen. Sojabohnen und Mais sind zum Beispiel Pflanzen, die häufig gentechnisch verändert wurden.

Das Cartagena-Abkommen legte nun den Umgang mit diesen gentechnisch veränderten Organismen und ihren Transport auch grenzüberschreitend fest. Notwendig war das, weil man nicht genau weiß, ob es schädlich ist, solche gentechnisch veränderten Lebensmittel zu essen. Man befürchtet, dass sich Allergien entwickeln könnten oder dass Medikamente gegen Bakterien (Antibiotika) nicht mehr wirken könnten (Antibiotikaresistenz). Länder können nun zum Beispiel Verbote zur Einfuhr solcher gentechnisch veränderten Organismen verhängen, auch wenn ihre Schädlichkeit nicht bewiesen ist. Dem Schutz der Umwelt und Gesundheit wird hier Vorrang eingeräumt.
 

Was sind die Aichi-Ziele?

2010 wurde bei dem 10. Weltnaturgipfel das Nagoya-Protokoll beschlossen und trat 2014 in Kraft. Es ist ebenfalls ein Zusatzabkommen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

Im Nagoya-Protokoll wurden die Aichi-Ziele festgelegt. 20 Ziele wurden für den Schutz der Artenvielfalt formuliert. Dazu gehören die Ausdehnung der Schutzgebiete zu Land auf 17 Prozent und auf 10 Prozent auf See. Natürliche Lebensräume sollten möglichst gar nicht mehr verloren gehen, Überfischung sollte ein Ende haben.

Bis 2020 sollten die Ziele erreicht werden, was aber nicht gelang. Kein Ziel wurde vollständig erreicht, nur sechs teilweise.

Ein weltweites Natur- und Artenschutzabkommen

Im Dezember 2022 fand in Montreal in Kanada dann der 15. Weltnaturgipfel statt. 193 Länder nahmen teil. Abgekürzt wird das Treffen auch mit COP15 bezeichnet. COP ist die Abkürzung für Conference of the Parties, das bedeutet Vertragsstaatenkonferenz. Die Abkürzung wird auch für die UN-Klimagipfel benutzt.

Ziel war es, ein Nachfolgeprotokoll der Aichi-Ziele zu verabschieden, die 2020 ausgelaufen waren. Zum Schutz der Artenvielfalt will die Weltgemeinschaft nun entschlossener eintreten. So einigte man sich auf mehrere Maßnahmen. Dazu gehört, dass bis 2030 30 Prozent aller Land- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden sollen. Ärmere Länder sollen finanziell beim Artenschutz unterstützt werden. Sie erhalten nun bis 2025 20 Milliarden Dollar im Jahr. Überdüngung und der Einsatz von Pestiziden sollen massiv verringert werden.

Neben diesem konkreten Maßnahmen beschloss man auch die Pflicht, über diese zu berichten und sie zu prüfen. So soll sichergestellt werden, dass auch wirklich etwas getan wird. So wurde die Konferenz insgesamt als großer Erfolg gewertet. Einige Umweltschutzverbände kritisierten aber auch, dass die Maßnahmen nicht konkret genug seien. So wird nicht eindeutig definiert, was als Schutzgebiet gilt.

Ein solches Abkommen war dennoch bitter notwendig, denn eine Million Tier- und Pflanzenarten sind weltweit vom Aussterben bedroht. Nun muss jedes einzelne Land die beschlossenen Maßnahmen auch umsetzen.