Genetischer Fingerabdruck

Was ist der genetische Fingerabdruck?

Um einen Verbrecher zu überführen, waren viele Jahrzehnte lang Fingerabdrücke ein wichtiges Mittel. Denn jeder Fingerabdruck ist einzigartig. Sogar eineiige Zwillinge haben eigene Fingerabdrücke. Wird an einem Tatort ein Fingerabdruck gefunden, kann er mit allen Fingerabdrücken verglichen werden, die man in einer Datenbank gesammelt hat. Oder man nimmt von einem Verdächtigen die Fingerabdrücke und vergleicht sie mit den gefundenen. So lässt sich ein Verbrecher also eindeutig identifizieren.

Aber das wissen natürlich auch die Verbrecher. Darum tragen sie Handschuhe und hinterlassen so keine Fingerabdrücke. Manchmal lässt sich aber anderes am Tatort finden. Vielleicht hat der Verbrecher ein Haar verloren. Oder er hat aus einem Glas getrunken und dort Speichel hinterlassen. Vielleicht hat er Hautschuppen hinterlassen, weil er sich gestoßen hat. Oder er hat sich verletzt und Blut hinterlassen. Bei einer Sexualstraftat gibt es vielleicht Sperma.

Alle diese Dinge enthalten Zellen aus dem Körper des Verbrechers. Aus diesen Zellen kann man nun DNA gewinnen. Die DNA trägt die Erbinformationen des Menschen. Sie ist genauso einzigartig wie der Fingerabdruck. Erstellt man nun aus der gefundenen DNA ein Profil, erhält man den genetischen Fingerabdruck dieses Menschen. Von einem Verdächtigen braucht man zum Vergleich zum Beispiel einen Abstrich aus der Mundhöhle.

Mit diesem Verfahren wurden inzwischen Morde oder andere Verbrechen aufgeklärt, die zum Teil Jahrzehnte zurücklagen. Entdeckt wurde das Verfahren der DNA-Analyse 1984. In einem Strafprozess wurde der genetische Fingerabdruck in Deutschland erstmals 1988 als Beweis anerkannt. Seitdem hat es die Kriminalistik revolutioniert.
 

DNA-Analyse

DNA ist die Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure. Silbe für Silbe gelesen: Des-oxi-ri-bo-nu-kle-in-säu-re. Auf Deutsch kann man es auch DNS abkürzen. Das A kommt vom englischen Wort für Säure: acid.

Menschliche Zellen enthalten die Erbinformationen in den Chromosomen. 46 davon hat der Mensch, 23 von der Mutter und 23 vom Vater. Die Chromosomen bestehen aus DNA. In ihr ist zum Beispiel festgelegt, welche Augenfarbe der Mensch hat oder wie groß er ist.

Die DNA trägt also die Erbinformationen. Die Gesamtheit der Erbinformationen nennt man auch Erbgut oder Genom. Bei der DNA-Analyse untersucht man einen Teil der DNA und erstellt so das individuelle Profil eines Menschen.

Die DNA-Analyse hilft aber nicht nur bei der Verbrechensbekämpfung, sondern man kann mit ihr auch verwandtschaftliche Verhältnisse und die Abstammung klären. So lässt sich zum Beispiel die Vaterschaft aufklären. Man kann auch herausfinden, ob man genetisch eine Veranlagung für eine bestimmte Krankheit hat.

Aufbau der DNA

Die DNA ist wie ein verdrehter Doppelstrahl aufgebaut. Man nennt diese Form auch Doppelhelix. Die DNA setzt sich aus Nukleotiden zusammen. Ein Nukleotid besteht aus einer Base, Zucker und Phosphat. Zwei Basen bilden immer ein Paar. In der DNA gibt es vier verschiedene Basen, nämlich Adenin, Guanin, Cytosin und Thymin. Man kürzt sie ab mit A, G, C und T.

Je nachdem, in welcher Reihenfolge diese Paare nun erscheinen, tragen sie unterschiedliche Informationen. Eine bestimmte Anordnung kann sich mehrfach wiederholen. Diese Anordnung ist ganz individuell.

Es gibt mehrere Methoden, um den genetischen Fingerabdruck zu bestimmen. Zwei gängige Methoden sind die STR-Methode und die RFLP-Methode.
 

Wer war das Heilbronner Phantom?

Es kann auch bei der DNA-Analyse zu Fehlern kommen. So können zum Beispiel Proben verunreinigt werden. Großes Aufsehen erregte der Fall des Heilbronner Phantoms. 2007 wurde eine Polizistin in Heilbronn getötet und man hatte DNA am Tatort gefunden. An mehreren Tatorten hatte man offensichtlich die gleiche DNA gefunden. Die Verbrechen waren aber sehr unterschiedlich und die Tatorte lagen auch weit auseinander und so wunderte man sich. Die DNA-Analyse ergab, dass es sich um eine Frau als Täterin handeln musste.

Erst später stellte sich dann heraus, dass es eine Verunreinigung gegeben hatte bei der Herstellung der Wattestäbchen, die man zur Probeentnahme benötigt. Eine Frau, die daran beteiligt war, hatte die Stäbchen mit ihrer eigenen DNA verunreinigt. Das fand man aber erst 2009 heraus.