Verfassung der Weimarer Republik tritt in Kraft

11.08.1919

Weimarer Verfassung

Am 11. August 1919 unterzeichnete Friedrich Ebert die Weimarer Verfassung. Ihr offizieller Name lautete Verfassung des Deutschen Reiches. Zur Unterscheidung von der Bismarckschen Reichsverfassung wurde sie aber Weimarer Verfassung genannt.

Es war die erste demokratische Verfassung Deutschlands. Das Parlament und der Präsident besaßen große Macht. Daher spricht man auch von einem präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem.

Neben einer Präambel, also einer feierlichen Erklärung zu Beginn des Schriftstücks, enthielt die Weimarer Verfassung zwei Hauptteile. Der erste befasste sich mit dem Aufbau und den Aufgaben des Reichs, der zweite mit den Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen.
 

Rechte des Volks

Auf der einen Seite erhielt das Volk in der Weimarer Verfassung weitgehende Rechte. So wählte es nicht nur die Abgeordneten des Reichstages, sondern auch den Reichspräsidenten. Durch die Möglichkeit des Volksbegehrens und Volksentscheids konnte es direkt mitbestimmen.
 

Die Regierung

Der Reichskanzler und die Minister mussten das Vertrauen des Reichstages besitzen, das heißt sie mussten zurücktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzog. Das Parlament besaß also hohe Machtbefugnisse.
 

Ein mächtiger Reichspräsident

Dem entgegen stand die große Macht des Reichspräsidenten. Er wurde für sieben Jahre gewählt, ernannte den Kanzler, führte den Oberbefehl über das Militär und konnte den Reichstag auflösen. Der Notstandsartikel 48 der Verfassung verlieh ihm das Recht, auch gegen den Reichstag zu entscheiden und sogar Grundrechte außer Kraft zu setzen.
 

Grundrechte

Anders als in der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871 waren in der Weimarer Verfassung Grundrechte verankert.


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Friedrich Ebert spricht am 21.8.1919 nach seiner Vereidigung zum Reichspräsidenten: