Gründung der Reichskulturkammer

22.09.1933

Innere Emigration

Während des Nationalsozialismus konnten oder wollten viele  Künstler*innen und Schriftsteller*innen Deutschland nicht verlassen. Für manche war es zu spät oder sie hatten kein Geld oder sie hofften, doch noch etwas ändern zu können. Sie durften sich öffentlich allerdings nicht äußern. So zogen sie sich in ihr Inneres zurück. So sprechen wir von der "Inneren Emigration".

Die Reichskulturkammer hatte eine wichtige Überwachungsfunktion und sollte jegliches kulturelle Leben kontrollieren. Wer Künstler war, musste sich melden und wurde der dazugehörigen Einzelkammer zugeordnet.

Ariernachweis nötig

Bedingung für die Aufnahme in die Reichskulturkammer war der Ariernachweis. Wer einen solchen nicht erbringen konnte, wurde wieder ausgeschlossen oder erst gar nicht in die Reichskulturkammer aufgenommen. Damit konnten nicht nur Juden ausgeschlossen werden, sondern auch solche Künstler, die nicht ins Weltbild des nationalsozialistischen Systems passten.

Die Kunst der ausgeschlossenen Künstler wurde als"entartete Kunst" bezeichnet. Für die Künstler kam ein Ausschluss einem Berufsverbot gleich. Der Propagandaminister Goebbels übernahm selbst die Leitung der Reichskulturkammer. Diese bestand aus sieben Einzelkammern: Film, Musik, Theater, Presse, Rundfunk (wurde später aufgelöst), bildende Künste und Schrifttum.

In der Folge wanderten viele deutsche Wissenschaftler und Künstler aus Deutschland aus. Ein Teil hielt still und begab sich in die "innere Emigration".