1. Auschwitzprozess

20. 12. 1963 - 19. 8. 1965

Erster Auschwitz-Prozess

Hintergrund:

Schon im Jahr 1958 hatte ein ehemaliger Auschwitz-Häftling ehemalige Angehörige der Auschwitzer SS-Mannschaft in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart belastet. Mehrere Beschuldigte, unter ihnen Wilhelm Boger, Hans Stark, Pery Broad und Klaus Dylewski, wurden festgenommen. Sie hatten vorher unbehelligt weiter in Deutschland gelebt.

Der hessische Staatsanwalt Fritz Bauer, der selber von den Nazis verfolgt worden war, erreichte es, dass alle Prozesse in Frankfurt stattfinden sollten – statt Einzelprozesse überall in Deutschland verteilt. Die Ermittlungen zogen sich bis 1963 hin. Einflussreiche Politiker und Anwälte hatten versucht, den Prozess zu verhindern oder zu verschleppen.
 

Der Auschwitz-Prozess

Schließlich wurde in Frankfurt am Main gegen 22 Beschuldigte das Verfahren eröffnet (zwei von ihnen schieden im Laufe des Prozesses aus Krankheitsgründen aus). Die Anklageschrift umfasste 700 Seiten, es lagen 75 Akten mit Beweismaterial vor: Zeugenaussagen, Dokumente, Fotos, Akten der Lagerkommandantur.

Das Echo in der Bevölkerung war groß. Erstmals bekamen die Gräueltaten Namen und Gesicht. Was man bis dahin gerne verdrängen wollte, wurde nun offenbart. Wer die Zeugenaussagen hörte, reagierte mit Bestürzung und Fassungslosigkeit.

Aber es gab auch gegenteilige Reaktionen: Man wollte nichts davon wissen. Es gab Polizisten im Gerichtssaal, die salutierten, als die Angeklagten den Saal verließen. Laut einer Umfrage lehnten damals 54 Prozent der Deutschen NS-Prozesse generell ab. Sie wollten, dass ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen würde.

Das Medieninteresse aber war groß. Auch nahmen viele Menschen als Zuschauer an den Prozessen Anteil. Nach 18 Jahren wurde mit dem Prozess endlich eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Holocaust eingeleitet.

Die Verurteilungen im Auschwitz-Prozess

Während die Angeklagten die Verbrechen leugneten und kein Wort der Reue von sich gaben, wurden mehr und mehr Beweise vorgetragen. 17 von 20 Angeklagten wurden schließlich wegen "Mord" oder "gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord" verurteilt.

Obwohl ihnen 15.209 Morde zur Last gelegt wurden, erhielten nur sechs der Angeklagten eine lebenslange Zuchthausstrafe, die übrigen wurden zu Freiheitsstrafen von maximal 14 Jahren verurteilt. Auch lebenslang Verurteilte wie Emil Bednarek wurden später auf ein Gnadengesuch oder wegen Haftunfähigkeit entlassen.

In zwei weiteren Auschwitzprozessen (14. Dezember 1965 – 16. September 1966 und 30. August 1967 – 14. Juni 1968) wurden fünf weitere Personen angeklagt und verurteilt.