Vergangenheitsbewältigung - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

Direkt nach Kriegsende 1945 durch die Alliierten und ab 1950 auch von den Deutschen selbst waren Nazi-Verbrecher zur Rechenschaft gezogen worden. Die Anzahl der Verfahren nahm jedoch dann stetig ab.

Aber noch immer gab es genügend ehemalige NS-Verbrecher, die frei herumliefen, zum Beispiel Personal der Konzentrationslager oder Angehörige der SS. Um sie ausfindig zu machen und Beweise gegen sie zu sammeln, wurde 1958 eine "Zentrale Stelle" in Ludwigsburg gegründet.
 

Nazis in Machtpositionen

Die Justiz verfolgte die Nazi-Verbrecher jedoch häufig ohne großen Eifer. Hinzu kam, dass viele ehemalige Nazis wieder an Macht gewonnen hatten und selbst an einflussreichen Positionen in der Politik oder der Rechtsprechung saßen.

Ehemaligen NSDAP-Mitgliedern wurde jegliche Strafe erlassen (Amnestie), ja, ehemalige Beamte hatten 1951 sogar das Recht auf Wiedereinstellung erhalten.

Dagegen lehnte sich die junge Generation auf. Sie forderte, dass diese ehemaligen Nazis enttarnt und aus ihren Ämtern entfernt werden sollten. Nazi-Verbrecher müssten endlich zur Rechenschaft gezogen werden.
 

Einsatz für die Opfer der NS-Zeit

Aber auch die Opfer sollten entschädigt und rehabilitiert werden. Das heißt, dass Urteile der Nationalsozialisten aufgehoben werden sollten, weil sie zu Unrecht erfolgt waren. Das waren vor allem Urteile aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen.

Gefordert wurde von den Gerichten immer die Prüfung eines jeden einzelnen Falles - man hätte statt dessen auch alle Urteile aufheben können, dann wäre es schneller gegangen.

Manchmal gab es aber gar keine Akten mehr oder die Opfer versäumten einen Antrag auf Rehabilitation. So war auch dies oft schwierig und nicht befriedigend für die, die Aufarbeitung forderten.
 

Gegen Aufarbeitung

Auf der anderen Seite standen die, die gegen eine weitere Aufarbeitung und für die Beendigung aller Nazi-Prozesse waren: 54 Prozent der Deutschen.

Eine Zahl, die uns heute überrascht: So viele Menschen wollten die Verbrecher laufen lassen und nichts mehr von früher hören? Sie verlangten, dass ein Schlussstrich gezogen werden solle.

Die Auschwitz-Prozesse und die Debatte über die Verjährungsfristen von Mord, durch die man die NS-Verbrecher nicht mehr hätte verurteilen können), polarisierten darum die Bevölkerung in den sechziger Jahren.
 

Historiker arbeiten auf - Vergangenheitsbewältigung

Die Vergangenheit bewältigen – das war aber noch mehr als die Verfolgung durch das Gesetz. Nachdem man mit dieser juristischen Aufarbeitung begonnen hatte, folgte die durch die Geschichtswissenschaftler, die sich mehr und mehr des Themas "Drittes Reich" annahmen. Der Begriff Vergangenheitsbewältigung ist allerdings umtritten. Denn die Vergangenheit kann nicht "bewältigt" und somit abgehakt werden. Man kann sie allerdings "aufarbeiten".
 

Schuld?

Immer wieder ging es auch um die Frage von Schuld. Die jungen Menschen warfen ihren Eltern vor, nicht gehandelt zu haben. Auch wer nicht direkt beteiligt war an Verfolgung oder Mord, war in ihren Augen schuldig, weil er nichts gegen die Nazis unternommen hatte.

Die Älteren wiederum sagten, sie hätten nichts gewusst von dem Mord an den Juden und von den Konzentrationslagern. Gab es eine "Kollektivschuld" der Deutschen? Waren also alle, die sich nicht aktiv gewehrt hatten, die Mitglieder in der Hitlerjugend oder dem Bund deutscher Mädel waren, auch "schuldig"? Und trugen sogar deren Kinder und Enkel eine Schuld?
 

Aufarbeitung in Kultur und Kunst

Auch Romane und Filme beschäftigten sich mit dem Thema. Während die ersten Romane zu dem Thema schon nach Kriegsende erschienen, dauerte es in Film und Fernsehen bis zu den 1960er Jahren, ehe hier eine kritische Auseinandersetzung erfolgte.

Großes Aufsehen erregte die US-amerikanische Fernsehserie "Holocaust", die im Januar 1979 in West-Deutschland ausgestrahlt wurde, also immerhin 24  Jahre nach Kriegsende. Sie setzte heftige Diskussionen in Gang. Dass der Bundestag 1979 endgültig die Verjährungsfrist für Mord aufhob, wird teilweise sogar ihrer Wirkung zugeschrieben.


Blick voraus

Erst zwischen 1998 und 2009 wurden mehrere Gesetze verabschiedet, die nun alle NS-Urteile der Volksgerichtshöfe, der Standgerichte, der Militärgerichte und schließlich alle Urteile wegen Kriegsverrats pauschal aufhob.