Bildungsreform - das Schulsystem der DDR wird reformiert

25.02.1965

Reform für das Schulsystem der DDR

Das am 25. Februar 1965 beschlossene "Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem" regelte den Aufbau des Schul- und Bildungssystems von der Kinderkrippe bis zu den Hochschulen. Es galt bis auf einige Umstrukturierungen in den 1970er Jahren bis zum Ende der DDR.
 

Ziele im Sinne des Sozialismus

Das erklärte Ziel war es, "allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten" heranzubilden" und: "Die Schüler, Lehrlinge und Studenten sind zur Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik und zum Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus zu erziehen, um bereit zu sein, alle Kräfte der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, den sozialistischen Staat zu stärken und zu verteidigen. [...] Sie sind im Geiste des Friedens und der Völkerfreundschaft, des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus zu erziehen."
 

Organisation

Das Gesetz regelte die Organisation von Kinderkrippen (für Kinder bis 3 Jahre) und Kindergärten (für Kinder ab 3 Jahre), der zehnklassigen Polytechnischen Oberschule (POS), der Berufsschulen und Hochschulen.

Der Besuch der POS war für alle Kinder schon seit 1959 verpflichtend. Das Schulsystem war also nicht gegliedert. Alle Kinder gingen in die gleiche Schule: "In der Deutschen Demokratischen Republik besteht allgemeine zehnjährige Oberschulpflicht. Sie entspricht dem Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Oberschulbildung."

Neu war seit 1965 die Gliederung der Polytechnischen Oberschule in nun drei Stufen: Unter-, Mittel- und Oberstufe (1.-3. Klasse, 4.-6. Klasse, 7.-10. Klasse). Die Stufengliederung verschwand Ende der 1970er Jahre jedoch wieder.

Ab der 5. Klasse kam Russisch als neues Fach hinzu. An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnte das Abitur gemacht werden.