Bildungsreform in der Bundesrepublik

20. 3. 1969 - 1977

Eine Bildungsreform muss her!

Dass eine Bildungsreform notwendig sei, darüber war man sich über die Parteigrenzen hinweg einig. Sogar von einer Bildungskatastrophe war die Rede.

Denn nur 8 Prozent eines Jahrgangs studierten (heute: mehr als 40 Prozent), Mädchen waren unterrepräsentiert. Hochschulen sollten ausgebaut werden. Und auch Kinder von Arbeitern sollten es einfacher haben, zu studieren. Es sollten also mehr Menschen ein Studium aufnehmen (können) als bisher.
 

Ausbau von Hochschulen

Nachdem das Hamburger Abkommen von 1964 das Schulsystem vereinheitlicht hatte, legte man nun den Schwerpunkt auf die Hochschulen.

Die vorhandenen Universitäten wurden ausgebaut und vergrößert, neue Universitäten wurden gegründet, zum Beispiel in Bochum (1962), Bielefeld (1969), Augsburg (1970) oder Passau (1973).

Der Ausbau der Hochschulen und die Bildungspolitik war seit Mai 1969 eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die Kosten hatten sie also gemeinsam zu tragen.
 

Gesamtschulen

Am 20. März 1969 beschlossen die Kultusminister der einzelnen Bundesländer auch, dass das Abitur gegenseitig anerkannt werden sollte.

Auf der Kultusministerkonferenz (3. 7. - 27. 11.) wurde außerdem beschlossen, einen Schulversuch mit Ganztags- und Gesamtschulen durchführen zu wollen. Über das Für und Wider von Gesamtschulen wird jedoch bis heute gestritten.
 

Weitere Bildungsreformen in Deutschland

Die Große Koalition leitete die Reformen ein, die sozialliberale Koalition trieb sie voran und legte einen ihrer Schwerpunkte auf die Bildungspolitik.

So gehören zur Bildungsreform auch noch die Einführung des Bafög 1971 (staatliche Unterstützung für Schüler und Studenten), die Oberstufenreform 1972 und der sogenannte "Öffnungsbeschluss" der Hochschulen 1977.
 

Zu viele Studenten!

Die wachsende Zahl an Studenten brachte jedoch neue Probleme mit sich. Die Hörsäle waren überfüllt, die Labore schlecht ausgestattet. Es fehlten Plätze in Studentenwohnheimen.

Die Studenten klagten auch über fehlende Mitbestimmung. Obwohl bis 1973 80.000 neue Studienplätze geschaffen wurden, reichte dies nicht aus. 1972 wurde für einige Fächer eine Zugangsbeschränkung eingeführt.