Änderung des Asyl-Artikels

15.10.1992

Der Asyl-Artikel im Grundgesetz wurde geändert. Ausschlaggebend waren die Stimmen der Koalition aus CDU und FDP. In Kraft treten sollte das Gesetz ein Jahr später, am 1. Juli 1993. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt war es dann gültig.

Innerhalb der Bevölkerung blieb dieses Gesetzt umstritten. Heftig diskutiert wurde auch die so genannte Drittstaatenlösung.