Anerkennung der Oder-Neiße-Linie

13.07.1992

Die endgültige Grenze zwischen Deutschland und Polen wurde durch das Verfassungsgericht bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als verfassungskonform. Zuvor hatten Vertriebenenverbände gegen den Grenzvertrag zwischen Deutschland und Polen geklagt. Das Verfassungsgericht erklärte die Grenze als rechtmäßig. Sie sollte nicht mehr verändert werden.

Diese Grenze zwischen Oder und Neiße war ein Reizthema. Das bedeutete, man stritt sich immer wieder über die genaue Grenzziehung zwischen Deutschland und Polen. Diese Linie sollte die Grenze darstellen. Doch lange Zeit lehnte man in der Bundesrepublik diese Grenze bzw. die Anerkennung der Grenze ab.

Schon 1990 erkannte man die Oder-Neiße-Grenze als Ostgrenze des wiedervereinigten Deutschlands an. Das Verfassungsgericht bestätigte dies nun endgültig mit seinem Urteil.